Allgemeine Information zum Sachstand Festhalle

Der Gemeinderat fasste zuletzt im Jahr 2019 u. a. den Beschluss, eine Sanierung der Festhalle am bestehenden Standort sowie eine Entwicklung des gesamten Quartiers weiter zu planen.
Inzwischen haben sich hierzu jedoch veränderte Rahmenbedingungen ergeben (u. a. geänderte gesetzliche Bestimmungen/Anforderungen, Schließung Festhalle wegen herabgestürztem Deckenelement, Stillstand in Bezug auf die Sanierung des Gasthauses Sonne, Nutzung durch Fledermäuse).
In der Folge gibt die Verwaltung einen Informationsstand zu den Punkten im Zusammenhang mit dem Thema "Festhalle" und dem aktuellen Sachstand:
Ausgangslage Schließung
Bei der Rücknahme der Festhalle am 19.02.2024 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass sich bei der privaten Veranstaltung am 17.02.2024 beim Öffnen der Lüftungselemente eine Lüftungsklappe gelöst und von der Decke herabgestürzt ist.
Am 19.02.2024 fand unverzüglich ein Vorort-Termin mit Vertretern der Verwaltung sowie einem Tragwerksplaner statt, um den Schaden in Augenschein zu nehmen. Bei der Begehung wurde festgestellt, dass in der Dachkonstruktion ein Hausbockbefall vorhanden ist. Daher wurde empfohlen, die Halle für Veranstaltungen zu sperren bis die gesamte abgehängte Decke überprüft wurde, wenngleich die grundsätzliche Statik des Dachs/Gebäudes nicht in Frage gestellt wurde. Bei einem weiteren Besichtigungstermin wurden im Dachraum über der abgehängten Decke Fledermäuse festgestellt.
Die Festhalle befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Ortskern II und ist dort seit jeher (war schon Gegenstand des Sanierungsgebietes Ortskern I) als eine der bedeutenden und umzusetzenden Maßnahmen verankert. Das Sanierungsgebiet "Ortskern II" ist aktuell bis zum 30. April 2026 befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes wären etwaige Maßnahmen (Sanierung/Abbruch) förderfähig und müssten auch final abgerechnet sein. Die Gemeinde strebt vor dem Hintergrund des Abrufs etwaiger Fördergelder eine Verlängerung des Sanierungsgebietes an.
Artenschutz
Da in der Festhalle Spuren von Fledermäusen gefunden wurden, wurden zunächst weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben. Durch eine artenschutzrechtliche Ersteinschätzung konnte das Vorkommen des Grauen Langohrs im August 2024 durch den beauftragten Fledermausexperten Herrn Jochen Lehmann bestätigt werden. Es wurde festgestellt, dass aufgrund der Spurenlage von einer kleinen Wochenstube mit etwa 5-10 Tieren auszugehen ist. Das Quartier wird bereits seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten genutzt. Im Januar 2025 fand ein erneuter Termin statt, um zu überprüfen, ob der Dachboden auch als Fledermaus-Winterquartier genutzt wird. Aufgrund der vorgefundenen Situation ist nicht davon auszugehen, dass sich zu diesem Zeitpunkt in dem Dachboden Fledermäuse aufgehalten haben. Die Nutzung des Dachbodens durch Fledermäuse in den Wintermonaten ist daher unwahrscheinlich. Das Graue Langohr gilt in Baden-Württemberg als vom Aussterben bedroht und ist zur Geburt und Aufzucht seiner Jungtiere auf geeignete Dachböden in Gebäuden mit entsprechenden Einflugöffnungen angewiesen. Diese "Quartiere" werden in den Dörfern und Städten immer seltener.
Aufgrund des Wochenstubenquartiers der Fledermäuse wäre für einen Abbruch der Festhalle eine artenschutzrechtliche Ausnahmeentscheidung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erforderlich.
Sofern eine Sanierung erfolgen soll, sind die konkreten Sanierungsmaßnahmen, der Zeitpunkt und die Dauer der Arbeiten darzustellen, damit geprüft werden kann, ob eine artenschutzrechtliche Ausnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe erforderlich ist oder evtl. eine artenschutzrechtliche Entscheidung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rastatt ausreicht.
Für eine Ausnahmeentscheidung muss ein überwiegend öffentliches Interesse an der Umsetzung des Vorhabens vorliegen. Darüber hinaus dürfen keine zumutbaren Alternativen vorhanden sein und der Erhaltungszustand der Fledermaus-Art darf sich nicht verschlechtern. Dies ist gutachterlich zu belegen.
Als Ausgleich müssen Ersatzquartiere geschaffen und entsprechend auf ihren Erfolg hin kontrolliert werden.
Um einem Zeitverzug [Für das Auffinden eines gut geeigneten Quartiers, ggf. unterstützt durch Anlocken, ist von einem mittleren Zeithorizont (ca. 2 Jahre) auszugehen.] möglichst vorzubeugen, hat die Gemeinde bereits jetzt in Abstimmung mit der katholischen Kirchengemeinde im Dachstuhl der Kirche St. Birgitta das dort bestehende Männchenquartier des Grauen Langohrs als Ersatzquartier ausgebaut. Hierfür wurden mehrere verschiedene Nistkastenarten montiert, ein vorhandenes Dachfenster mit einer Einflugluke versehen sowie die anderen Dachfenster abgedunkelt. Außerdem wurden im Dachstuhl der Grundschule entsprechende Vorkehrungen getroffen, sodass die Grundschule jederzeit als weiteres Quartier aktiviert werden kann. Weitere Alternativen in eigenem kommunalen Eigentum sind nicht vorhanden.
In einem nächsten Schritt untersucht die Gemeinde den Erfolg der Ersatzquartiere und hat im weiteren Prozess eine Alternativenprüfung aufzustellen, muss den Nachweis der Eilbedürftigkeit der Umsetzung einer Sanierung/Abbruch (Nachweis Wirtschaftlichkeit, Umfang einer Sanierung etc.) erbringen sowie ein Risikomanagement für den Erhalt des Tierbestandes und im Weiteren auch ein Baustellenmonitoring und Notfallmaßnahmen bei einem etwaigen Abriss der Festhalle nachweisen. Sobald sämtliche weitere Informationen zusammengetragen sind, ist ferner eine Informationsveranstaltung zu dem Thema "Festhalle" geplant, sodass dann in Folge die Grundsatzentscheidung durch den Gemeinderat nach Vorliegen aller Erkenntnisse und Voraussetzungen getroffen werden kann.
Zwischenfazit zur Nutzung der Räumlichkeiten auf der Rennbahn nach den durchgeführten Veranstaltungen
In der Vergangenheit haben mehrere Veranstaltungen auf der Rennbahn stattgefunden. Zum einen der Ehrungsabend (Sponsors Club) und der Neujahrsempfang (Badener Turf Treff) der Gemeinde sowie die Karnevalssitzung des ICC, der Kappenabend des OGV/MGV und der Kostümball des TVI (alle im Badener Turf Treff).
In einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern die veranstaltenden Vereine und solchen, die Veranstaltungen planen/geplant hatten, fand Anfang April ein Austausch zu den durchgeführten Veranstaltungen statt, um mögliche Potenziale zu eruieren und verbesserungswürdige und notwendige Punkte abzustimmen, die eine künftige Nutzung der Räumlichkeiten auf der Rennbahn ermöglichen. Hierbei wurden für die Zukunft einige Rahmenbedingungen festgehalten und ein grundsätzliches "JA" zur Alternative der Räumlichkeiten für die Festhalle durch die Vereine gegeben.
Weiteres Vorgehen
Derzeit werden Gespräche mit Baden Galopp wegen einer weiteren Nutzung der Räumlichkeiten auf der Rennbahn seitens der Verwaltung geführt. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die nächsten mindestens 3 - 5 Jahre alternative Räumlichkeiten benötigt werden, was final von der Grundsatzentscheidung zur Zukunft der Festhalle abhängig sein wird. Hierbei wird es insbesondere auf die o. g. Maßnahmenplanung bzw. das Erlangen der artenschutzrechtlichen Ausnahme durch die Naturschutzbehörden ankommen.