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Vereidigung des wiedergewählten Bürgermeisters Christian Schmid (16. April 2026)

Mit einer feierlichen Veranstaltung wurde am 13. April 2026 im Badener Turf-Treff der Bénazet-Tribüne die Amtseinführung und Verpflichtung unseres wiedergewählten Bürgermeisters Christian Schmid begangen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste aus Politik, Verwaltung, Vereinen und dem öffentlichen Leben waren der Einladung gefolgt und unterstrichen damit deren Wertschätzung und besondere Bedeutung dieses Abends für die Gemeinde Iffezheim. Den musikalischen Auftakt gestaltete der Musikverein Iffezheim, der mit dem Lieblingsmarsch des Bürgermeisters "Die Sonne geht auf" für einen festlichen Auftakt sorgte. Im Anschluss eröffnete der stellvertretende Bürgermeister Michael Bosler die öffentliche Gemeinderatssitzung und begrüßte die Anwesenden, darunter Mitglieder des Gemeinderats, ehemalige Mandatsträger, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung sowie zahlreiche Ehrengäste. In seiner Ansprache blickte Bosler auf die Bürgermeisterwahl vom 25. Januar 2026 zurück. Mit einer hervorragenden Wahlbeteiligung von 44,9 Prozent wurde Bürgermeister Schmid mit einem herausragenden Ergebnis von 96,3 Prozent der gültigen Stimmen für weitere acht Jahre im Amt bestätigt. Dieses Ergebnis sei Ausdruck eines großen Vertrauens der Bürgerschaft und zugleich Anerkennung für die geleistete Arbeit der vergangenen Amtszeit. Zugleich machte Bosler deutlich, dass das Amt des Bürgermeisters mit hoher Verantwortung und großem persönlichem Einsatz verbunden ist. Es folgte das Grußwort von Landrat Professor Dr. Christian Dusch, der Schmid u.a. eine gute Führung des Amtes attestierte, was vermutlich auch dadurch zum Ausdruck kam, dass dieser der einzige Bewerber blieb. Außerdem ging er auf dessen Werdegang und erfolgreich umgesetzte Projekte ein, die ihn als Macher auszeichnen . Im Anschluss des weiteren musikalischen Beitrags "One Moment in Time" des Musikvereins folgte passend der zentrale Moment des Abends: die offizielle Vereidigung und Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters. Diese wurde gemäß Beschluss des Gemeinderats durch Gemeinderat Bertold Leuchtner vorgenommen. Im Namen des Gemeinderats gratulierten zunächst Bertold Leuchtner wie auch Michael Bosler dem wiedergewählten Bürgermeister herzlich und betonten beide die Bedeutung einer weiterhin vertrauensvollen und respektvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde. Gleichzeitig würdigte Michael Bosler auch die Unterstützung durch die Familie von Schmid, die im Hintergrund einen wichtigen Beitrag leiste. In seiner anschließenden Ansprache dankte Bürgermeister Schmid den Bürgerinnen und Bürgern für das große Vertrauen, das ihm mit dem Wahlergebnis entgegengebracht wurde: "Dieser Vertrauensbeweis bedeutet mir viel und ich werde weiterhin jeden Tag hart arbeiten, um diesem Vertrauen gerecht zu werden." Gleichzeitig blickte er auf die vergangenen acht Jahre zurück, die von vielfältigen Herausforderungen, aber auch von positiven Entwicklungen geprägt gewesen seien. Mit Blick auf die kommende Amtszeit stellte Schmid die Beibehaltung des Zusammenhaltes in den Mittelpunkt seines Handelns und betonte die Bedeutung der gemeinsamen Verantwortung aller Akteure in der Gemeinde: "Es geht nur als Team Iffezheim." In diesem Sinne wolle er die erfolgreiche Entwicklung der Gemeinde gemeinsam mit dem Gemeinderat, der Verwaltung, den Vereinen, Einrichtungen, Institutionen, Unternehmen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern weiter vorantreiben. Für die kommenden Jahre skizzierte der Bürgermeister eine Reihe bedeutender Projekte. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung eines neuen Areals im Ortskern nach dem Abbruch der Festhalle, die Sanierung des Kindergartens St. Martin, Maßnahmen an der Grundschule sowie weitere infrastrukturelle Vorhaben. Auch die Stärkung der Beteiligung junger Menschen, etwa durch das neu gegründete Jugendforum, sowie der Ausbau eines regelmäßigen Angebotes für Senioren sollen vorangebracht werden. Neben diesen inhaltlichen Schwerpunkten ging Schmid auch auf die finanziellen Rahmenbedingungen ein. Angesichts zunehmender Belastungen der kommunalen Haushalte sei es notwendig, künftig klare Prioritäten zu setzen und verantwortungsvoll mit den vorhandenen Mitteln umzugehen. Dennoch zeigte er sich überzeugt, dass es -dafür sei Iffezheim bekannt- gelingen werde, gemeinsam tragfähige Lösungen und Kompromisse zu entwickeln. Abschließend unterstrich der Bürgermeister seinen Anspruch, weiterhin bürgernah, transparent und verlässlich zu handeln sowie das gute Miteinander in der Gemeinde zu bewahren. Sein Ziel sei es, Iffezheim auch in den kommenden Jahren als lebenswerte, zukunftsfähige und attraktive Gemeinde für alle Generationen weiterzuentwickeln. Das weitere Programm wurde durch musikalische Beiträge des Frauenchors CHORissimA sowie des Fanfarenzugs Iffezheim stimmungsvoll abgerundet. Zudem überbrachte Bürgermeister Jürgen Pfetzer aus Ottersweier stellvertretend für die kommunalen Amtskollegen und Verbände im Landkreis seine Glückwünsche und würdigte die gute interkommunale Zusammenarbeit und die charakterlichen Eigenschaften Schmids, der im Kreise als "echter Teamplayer und sehr angenehmer Kollege gilt, mit dem man auch mal abseits des beruflichen Alltags Pferde stehlen kann". Zum Abschluss der Veranstaltung lud der stellvertretende Bürgermeister im Namen der Gemeinde die Gäste dazu ein, den Abend in geselliger Runde ausklingen zu lassen und gemeinsam auf die neue Amtszeit von Bürgermeister Christian Schmid anzustoßen. Nochmals allen, die zum Gelingen und zur Durchführung dieses sehr würdigen Abends -egal in welcher Form- beigetragen haben, ein herzliches Dankeschön.
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Problemstoffsammlung am 25. April in Sinzheim, Hügelsheim und Iffezheim (17. April 2026)

Am Samstag, 25. April, findet die Problemstoffsammlung in Sinzheim, Hügelsheim und Iffezheim statt. Das Schadstoffmobil steht von 8 bis 10 Uhr in Sinzheim am Festplatz in der Müllhofener Straße. Von 11 bis 12.30 Uhr können Problemstoffe in Hügelsheim vor dem evangelischen Kindergarten in der Albertastraße 10 abgegeben werden. Zum Abschluss an diesem Tag steht das Schadstoffmobil von 13.30 bis 15 Uhr in Iffezheim am Bauhof im Betonweg.
Um einen möglichst zügigen Ablauf der Sammlung zu erreichen, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb die Anliefernden, Folgendes zu beachten:
- Die Abgabe ist ausschließlich während der angegebenen Sammelzeit möglich
- Der Transport vom Auto bis zur Abgabestelle sollte mit der nötigen Vorsicht erfolgen, damit keine Flaschen mit Chemikalien oder Eimer mit Farbe beim Anliefern herunterfallen und den Boden verunreinigen
- Sollten größere Mengen angeliefert werden als eine Person tragen kann, wird empfohlen, eine Sackkarre oder ein vergleichbares Hilfsmittel zum Transport der Gebinde zur Abgabestelle mitzuführen
- Gefahrstoffe, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, Lösemittel, Säuren oder Laugen möglichst immer in den Originalbehältern belassen und anliefern. So ist sichergestellt, dass das Material der Verpackung für die Aufnahme der Substanzen geeignet ist
- Reste von Problemstoffen sollten nie miteinander vermischt werden. Es besteht die Gefahr, dass die Stoffe miteinander reagieren
Angenommen werden ausschließlich Problemstoffe aus privaten Haushalten und nur in haushaltsüblichen Mengen. Dispersionsfarben, Lacke und andere umweltschädliche Chemikalien, von Abbeizmitteln über Klebstoffe und Pflanzenschutzmitteln bis hin zu Waschmitteln und WC-Reinigern können abgegeben werden. Darüber hinaus können bei der Sammlung Altmedikamente, Batterien, CDs und DVDs sowie Speiseöle und -fette sinnvoll entsorgt werden. Kostenpflichtig ist die Abgabe von Motoren-Altöl. Hier kostet der Liter 0,50 EUR.
Kleine Elektro- und Elektronikgeräte (Kantenlänge nicht größer 50 cm) wie PC-Laufwerke, Drucker, Telefone, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Kaffeemaschinen sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können ebenfalls beim Schadstoffmobil zur umweltgerechten Entsorgung kostenlos abgegeben werden. Die Abgabe von Bildschirmen ist nicht möglich.
Weitere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 07222/381-5555 oder unter www.awb-landkreis-rastatt.de.
 

Öffentliche Gemeinderatssitzung (10. April 2026)

Am Montag, 20.04.2026 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen

Startschuss Rohbau Erweiterung und Sanierung Kindergarten St.Martin (23. März 2026)

Nachdem wir in der letzten Gemeinderatssitzung am 02.03.2026 die ausgeschriebenen Gewerke vergeben und beauftragen konnten, freuen wir uns nun auf die Fortführung der Arbeiten mit den ausgewählten Fachfirmen, die allesamt aus der Region stammen und ausreichend Referenzen in ihrem jeweiligen Gewerk vorzeigen können.
Anfang dieser Woche hat die Firma Stösser Bau aus Bühl-Vimbuch damit begonnen, die Baustelle einzurichten, das Baufeld und das Schnurgerüst für den Vermesser vorzubereiten, um im Anschluss mit dem Fundamentaushub und den Kanal- und Entwässerungsarbeiten zu beginnen.
Im Anschluss daran wird die rund 525 m² große Stahlbetonbodenplatte, welche die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Pavillon bildet, geschalt, bewehrt und letztlich betoniert.
Sowohl die Verwaltung als auch das Architekturbüro zeigen sich optimistisch, dass mit Blick auf den straffen Bauzeitenplan die Rohbauarbeiten bis zum Winter 2026 im Alt- und Neubau abgeschlossen sein werden. Wir sind froh, bereits sieben, darunter die wichtigsten Gewerke wie Rohbauarbeiten und die technischen Gewerke Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär bereits vergeben zu haben.
Parallel zu den Bauarbeiten bereiten die Fachplaner die weiteren Ausschreibungsunterlagen für die nächste Vergaberunde vor.
Aktuell läuft die Frist der Angebotsabgabe für die Gewerke Holz- und Zimmermannarbeiten sowie Gerüstbauarbeiten und die Vergabe der Photovoltaik-Anlage.
Bürgermeister Christian Schmid zeigt sich über den aktuellen Planungs- und Ausführungsstand sehr erfreut und wünscht allen am Projekt beteiligten Handwerkern und Firmen eine konstruktive Zusammenarbeit und gutes Gelingen bei der Ausführung.

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" (27. Februar 2026)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2025 den Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als selbstständige Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im Regelverfahren aufgestellt.   Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" ist der nachfolgende Abgrenzungsbereich in der Fassung vom 14.03.2025 maßgebend:   Der Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" mit der gemeinsamen Begründung treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und können beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Iffezheim, Zimmer DG 3, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim während der üblichen Dienstzeiten (Montag sowie Mittwoch bis Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann dabei Auskunft über ihre Inhalte verlangen. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar.   Hinweise - Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sind etwaige Entschädigungsansprüche schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.   - Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen etwaige Entschädigungsansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, schriftlich beantragt werden.   Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.   Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.   Iffezheim, 27.02.2026   gez. Christian Schmid Bürgermeister  
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Reparaturarbeiten auf der Kläranlage (10. November 2025)

Bei der im Jahr 2016 erneuerten Belüfteranlage der Kläranlage Iffezheim kam es bereits nach kurzer Zeit zu Problemen mit einigen der neuen Belüfterplatten, die zu einem jahrelangen Rechtsstreit geführt haben. Die Belüftungsanlage ist für die Klärung des Schmutzwassers notwendig. Durch die Belüfterplatten wird Luft ins Belebungsbecken eingebracht die notwendig ist, um das Bakterienwachstum und die Klärung des Abwassers durch die Bakterien zu garantieren

Im darauffolgenden, bis 2024 andauerndem Rechtsstreit, wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass ein Systemmangel vorliegt und die Belüfteranlage nicht wie ausgeschrieben geliefert bzw. errichtet wurde.

Die Gemeinde bzw. die anwaltliche Vertretung konnte in dem Rechtsstreit einen Kostenvorschussanspruch nebst Zinsen erwirken können, welcher der Gemeinde zusichert, dass alle durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten durch die verursachende Firma zu tragen sind.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2025 wurde der Anlagebauer Stefan Fitzek mit den notwendigen Reparaturarbeiten beauftragt. Die Bauüberwachung übernimmt hierbei das Ingenieurbüro Wald und Corbe.

Die Arbeiten für den Rückbau der Bestandsanlage begannen Anfang der Woche. Im Anschluss daran werden kleinere Anpassungen am Becken selber getätigt, sodass letztlich die neue Belüfteranlage eingebaut und in Betrieb genommen werden kann. 

Die Arbeiten, sollten bei guten Bedingungen, in der KW 48 abgeschlossen sein. 




Iffezheim ist "Gigabitkommune@BW" (13. Oktober 2025)

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, leistungsfähige Netze im ganzen Land zu etablieren. Mit dem Award „Gigabitkommune@BW“ macht Baden-Württemberg Erfolge von Telekommunikationsbranche und Kommunen sichtbar und unterstreicht den Stellenwert digitaler Infrastruktur im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Kontext soll die Auszeichnung den bewährten Grundsatz des Landes bekräftigen: Fortschritt gelingt dort am besten, wo vor Ort zusammengearbeitet und Verantwortung übernommen wird. Die Auswahl der ausgezeichneten Kommunen basiert auf den im Breitbandatlas des Bundes veröffentlichten Versorgungsdaten – aktuell mit Datenstand Dezember 2024. Für eine Auszeichnung ist eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent erforderlich (gemessen an Homes Passed, also an der Anzahl der Haushalte, die technisch mit mindestens 1.000 Mbit/s versorgt werden können). Wenn eine Kommune zum Stichtag laut Breitbandatlas eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent aufweist, qualifiziert sie sich für eine Auszeichnung mit dem digitalen Banner, welches vom Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk zur Verfügung gestellt wird. Ab 97,9 Prozent wird zusätzlich eine physische Auszeichnung vergeben.

Bürgermeister Christian Schmid freute sich über die Auszeichnung: "Die Gemeinde Iffezheim kann sich mit einer Gigabitverfügbarkeit von über 90 Prozent nun mit Stolz "Gigabitkommune@BW" nennen. Mit unserem flächendeckenden Breitbandausbau garantieren wir unserer gesamten Bevölkerung und den Gewerbetreibenden eine schnelle Internetversorgung."

Nähere Informationen erhalten Sie unter https://digital-laend.de/ 

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