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Aktuelles

Iffezheimer News

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Öffentliche Gemeinderatssitzung (10. Juli 2026)

Am Montag, 20.07.2026 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen

Kanalschaden Hauptstraße (16. Juli 2026)

Durch Kanalschäden kam es in der Haupt- und Hügelsheimer Straße zu Fahrbahnabsenkungen.

Aktuell wird geprüft, wie groß der Schadensumfang an den Kanälen ist. Im Nachgang wird ein Konzept zur Sanierung der schadhaften Stellen erarbeitet. 
Aufgrund notwendiger Sperrungen, und der Planung der Maßnahmen inkl. Materialbestellung etc. werden die Bauarbeiten jedoch voraussichtlich erst nach der Großen Woche im September stattfinden können.

Ihre Gemeindeverwaltung

Asphaltsanierungsarbeiten Geggenauweg (16. Juli 2026)

Am vergangenen Montag haben die Asphaltsanierungsarbeiten im Geggenauweg begonnen.
Es werden Ausbesserungsarbeiten an der Fahrbahn ausgeführt, um die Straße wieder verkehrssicher zu machen und die Fahrtauglichkeit des Streckenabschnitts zu verbessern.
 
Hierfür muss der Geggenauweg für etwa 1 - 2 weitere Wochen gesperrt bleiben.
 
Wir bitten um Beachtung.

Rathaus geschlossen (16. Juli 2026)

Aufgrund einer internen Veranstaltung ist das Rathaus am Mittwoch, 22.07.2026 geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Sanierung Iffezheimer Tribüne (15. Juli 2026)

Beim Ortsgespräch des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart in der vergangenen Woche, wurde die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme der um das Jahr 1890 gebauten Iffezheimer Tribüne auf unserer Galopprennbahn vorgestellt. Dabei wurde deutlich, welches sensible Vorgehen notwendig war, um den Denkmaleigenschaften (u. a. gusseiserne Stützen, Dachkonstruktion etc.) gerecht zu werden. Besonders die intensive und hervorragende Zusammenarbeit aller Akteure hat zu einem erfolgreichen Projekt geführt, auf das alle stolz sein können. Ursache der Sanierung war ein Gutachten im August 2024, das feststellte, dass die Dachkonstruktion Schnee- und Windlasten nach aktueller Norm nicht mehr aufnehmen kann. Wir freuen uns sehr, dass wir die Tribüne erhalten konnten, sie nun insbesondere zu den Renntagen wieder in neuem Glanz erstrahlt und die Maßnahme somit abgeschlossen ist. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rund 950.000 Euro. Möglich wurde die Sanierung nur, weil ein großer Teil der Finanzierung dankenswerterweise durch Mittel aus der T. von Zastrow-Stiftung sowie Mittel der Gemeinde Iffezheim bereitgestellt wurden. Frau v. Zastrow wurde im Rahmen des Ortsgesprächs durch Bürgermeister Christian Schmid und Stephan Buchner, geschäftsführender Gesellschafter von Baden Galopp symbolisch ein gemeinsamer Geschenkkorb als Zeichen des Dankes für die großzügige Unterstützung überreicht.  Förderanträge beim Landesdenkmalamt sowie bei der Denkmalstiftung Baden-Württemberg sind ebenfalls gestellt, aber bis zum heutigen Tage noch nicht beschieden. Allerdings werden hier auch Mittel erwartet.   Abschließend nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, insbesondere an unseren Rennbahn-Betreiber Baden Galopp für die Unterstützung und Mitwirkung bei der Maßnahme sowie an die beteiligten Fachfirmen, Planer, den Architekten und alle Behörden, einschließlich der Gemeindeverwaltung und Gemeinderat.
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Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt verboten (09. Juli 2026)

Die seit Wochen anhaltende Trockenheit macht den Gewässern im Landkreis Rastatt zu schaffen. Aufgrund der aktuellen Wetter- und Niedrigwasserlage erlässt das Landratsamt Rastatt eine Rechtsverordnung über das Verbot der Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis. Ausgenommen bleiben der Rhein und die aktiven, in Kiesabbau befindlichen Baggerseen. Die Rechtsverordnung tritt am Mittwoch, 8. Juli, in Kraft und gilt vorläufig bis Montag, 31. August.
Grundsätzlich ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs mit Schöpfhandgefäßen wie Eimern und Gießkannen beispielsweise zum Gartengießen und in geringen Mengen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gartenbau zulässig. Nach der Rechtsverordnung ist nun jede Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern untersagt, auch in kleinen Mengen, durch Schöpfgeräte oder Pumpen. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh. Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass das Verbot sowohl für private Zwecke als auch für die Landwirtschaft, den Forst und den Gartenbau gilt. Vorübergehende Entnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit - etwa zur Brandbekämpfung - sind gesetzlich zulässig und von der Rechtsverordnung nicht betroffen.
Sollte trotz des Verbots illegal Wasser entnommen werden, können Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Inhaber von Wasserrechten sind von der Rechtsverordnung nicht betroffen. Sie dürfen diese nur im erlaubten Umfang ausüben, insbesondere sind die festgelegten Mindestwasserabgaben einzuhalten.
Das Verbot hat seinen Grund: Die Trockenheit im Landkreis Rastatt hat dazu geführt, dass die Fließgewässer nur noch so wenig Wasser führen, dass die Gewässerökologie beeinträchtigt ist beziehungsweise nachhaltig gestört zu werden droht. Die ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verstärkt diese Gefahr. Dies gilt selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung zu beobachten ist.
Eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen bedroht die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und gefährdet deren notwendige natürliche Selbstreinigung. Niedrige Wasserstände in Kombination mit Sonneneinstrahlung und Hitze führen zudem zu erhöhten Wassertemperaturen. Gewitter und Regenschauer sorgen oft nur für eine kurze, aber nicht nachhaltige Verbesserung. In Abhängigkeit von Abflusssituation und Wetterlage kann der Zeitraum der Einschränkung des Gemeingebrauchs gegebenenfalls durch die Untere Wasserbehörde verkürzt oder verlängert werden.
Zu beachten ist, dass sich die Grundwasserstände und Quellschüttungen im unteren Normalbereich mit fallender Tendenz bewegen. Ein haushälterischer Umgang mit Grundwasser ist grundsätzlich geboten. Generell ist jeder aufgefordert, Wasser einzusparen. Langfristig sind Maßnahmen wie beispielsweise der Umstieg auf Regenwasserspeicher und der Anbau robuster Pflanzen sinnvoll.
Der vollständige Inhalt der Rechtsverordnung kann beim Info-Point des Landratsamtes Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und ist gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Gegen Kostenerstattung werden Ausdrucke der Rechtsverordnung auch zugesandt. Zusätzlich ist sie auf der Internetseite des Landratsamts Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de/bekanntmachungen einsehbar.

Aus dem Bauausschuss vom 06.07.2026 (09. Juli 2026)

Der Bauausschuss behandelte in seiner Sitzung vom 06.07.2026 folgende Tagesordnungspunkte und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen:

1.1 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - Rosenstr. 10, Flst. Nr. 6520/8 
1.2 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Büro - Johanna-Spyri-Str. 4, Flst. Nr. 8547

Aus dem Gemeinderat vom 29.06.2026 (02. Juli 2026)

Bekanntgabe der in nicht-öffentlicher Sitzung am 08.06.2026 gefassten Beschlüsse
-  Langfristige Sicherung der Geschiebezugabe in Iffezheim (LSG) durch 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt; Stellungnahme der Gemeinde Iffezheim zur aktuellen Scopingunterlage
-  Verlängerung zur Ausübung Ankaufsrecht eines Grundstücks im Industriegebiet - Flst. 
Nr. 8608


Sanierung und Erweiterung Kindergarten St. Martin Auftragsvergabe a) Fenster- und Sonnenschutzarbeiten, b) Kücheneinrichtung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Fenster- und Sonnenschutzarbeiten sowie die Kücheneinrichtung für die Erweiterung und Sanierung des Kindergartens St. Martin jeweils an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Die Fenster- und Sonnenschutzarbeiten wird an die Fa. Peter Steinel GmbH aus Philippsburg vergeben, zur geprüften Bruttoangebotssumme 431.862,60 Euro. Die Kücheneinrichtung wird an die Fa. Freudenmann GmbH aus Bietigheim vergeben, zur geprüften Bruttoangebotssumme von 70.656,25 Euro.
 
Die Bauarbeiten zur Erweiterung und Sanierung des Kindergartens St. Martin verlaufen planmäßig. Der Neubau wächst sichtbar, während im Bestandsgebäude bereits umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt werden. In den nächsten Wochen folgen die Arbeiten an den technischen Gewerken sowie am Dach des Bestandsgebäudes.
 
Für den Kindergarten sind moderne, dreifach verglaste Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) vorgesehen. Ergänzend sorgen eine Lüftungsanlage, Klimageräte in den Schlafräumen sowie die Holzhybridbauweise für ein angenehmes Raumklima. Der Planer bestätigte auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates, dass mit diesen Maßnahmen die heutigen Standards bzgl. des Wärmeschutzes erfüllt sind und mit den Nutzern und der Kindergartenträgerin abgesprochen wurden.
 
Die neue Küche wird als Verteilerküche ausgeführt. Die Mahlzeiten werden künftig von einem externen Anbieter geliefert, vor Ort erwärmt und ausgegeben. Gleichzeitig ist die Küche so ausgestattet, dass sie auch für pädagogische Kochangebote mit den Kindern genutzt werden kann.

Integrationsmanagement/Situation geflüchteter Menschen in Iffezheim - Jahresbericht
Der Integrationsmanager der Gemeinde Iffezheim, Herr Malik Al-Udat Peter, unterrichtete im nachfolgenden Tagesordnungspunkt das Gremium über die Flüchtlings- und Obdachlosensituation in den Anschlussunterbringungen der Gemeinde und Privatunterkünften sowie die Projekte im abgelaufenen Jahr 2025.
Hierbei erläuterte er die Beratungsleistungen der Integrationsstelle bei Verwaltungsprozessen, z.B. Hilfestellungen bezüglich der Ausländerbehörde und Unterstützung bei Anträgen:
Im weiteren Aufgabenfeld unterrichtete er über die und das Coaching, als weitere wichtige Teilaufgaben der Integrationsarbeit. Das erklärte Ziel sei bei alle dem die Erlangung der Selbständigkeit.
In Iffezheim sind, insgesamt Flüchtlinge und Obdachlose wie folgt untergebracht:
101 Bewohner (Flüchtlinge: 91; Obdachlose: 10) in den gemeindlichen Wohnungen (Neue Straße, Hügelsheimer Straße, Bachstraße und Rosenstraße) und
63 Personen in Privatunterkünften.
 
Die gemeindeeigenen Unterkünfte sind derzeit mit insgesamt 101 Personen belegt. Als besonders wichtig und hilfreich bezeichnete Al-Udat Peter die individuelle Beratung, Vermittlung in Arbeit sowie einzelne Projekte: So etwa die gemeinsamen Aufräumaktionen in den Flüchtlingsunterkünften sowie Unternehmen, die mit Herrn Al-Udat Peter zusammenarbeiten, um eine schnelle und sichere Integration zu gewährleisten. Auch der Landkreis Rastatt wurde hervorgehoben, der jährlich eine Jobmesse veranstaltet, um geflüchtete Menschen mit regionalen Unternehmen zusammenzubringen. Ebenso lobte er den Ehrenamtskreis "Freundeskreis Lebendige Integration" für seine Hilfe.
Das Landratsamt Rastatt prognostiziert eine Aufnahme von 6 weiteren geflüchteten Menschen für das Jahr 2026. 

Bürgermeister Christian Schmid dankte dem Integrationsmanager für seine wichtige Arbeit sowie den Ehrenamtlichen für die Unterstützung.
 
Ortsstraßen und Plätze; Sanierung Hard- und Gärtnerstraße; Fassadeneinsturz Gärtnerstraße 7 - Vergabe der Bauleistungen zur Sicherung und Beweissicherung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung, die weiteren Sicherungsarbeiten sowie die zur Beweissicherung erforderlichen Baumaßnahmen am Gebäude Gärtnerstraße 7 zum Angebotspreis von 35.039,55 Euro an die Firma Benz Bauunternehmung aus Hügelsheim zu vergeben. 

Nach dem Teileinsturz der Fassade des Gebäudes Gärtnerstraße 7 im Zuge der Sanierung der Gärtnerstraße sind weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Ziel ist es, das Gebäude standsicher zu machen, die Beweissicherung für die Ermittlung der Schadensursache zu gewährleisten und gleichzeitig die Fortsetzung der Straßenbaumaßnahme zu ermöglichen.
 
Die Arbeiten umfassen unter anderem die Herstellung von Fundamenten für Sicherungs- und Abstützungsmaßnahmen, den kontrollierten Rückbau einsturzgefährdeter Gebäudeteile, die Räumung des Einsturzbereichs zur Begutachtung durch Sachverständige sowie die fachgerechte Entsorgung des Bauschutts. Nach Abschluss der Maßnahmen kann der Wiederaufbau des Gebäudes vorbereitet und die Sanierung der Gärtnerstraße fortgesetzt werden.

Die Gemeinde organisiert die bevorstehenden Maßnahmen im Sinne aller Beteiligten. Zum Einen aus Fürsorge gegenüber den Eigentümern, zum Anderen, um grundsätzlich Bewegung in die Angelegenheit zu bekommen, eine Beweissicherung herbeizuführen und auch letztlich darum, zügig die Sanierungsarbeiten wieder aufnehmen zu können. Insofern werden die Kosten jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage durch die Gemeinde verauslagt und anschließend regressiert.  

Die bisherigen Verzögerungen hängen insbesondere mit den komplexen technischen und juristischen Fragestellungen und dem teilweise unkooperativen Verhalten anderer Beteiligter zusammen. Dennoch ist die Gemeinde seit Monaten aktiv um eine zielführende Lösung bemüht.  

Wie in der Sitzung ebenfalls ausgeführt wurde, wurden von Seiten der Gemeinde parallel weitere Untersuchungsarbeiten hinsichtlich der Fundamentierung und Aufbau der Gebäude des noch zu sanierenden Straßenabschnittes beauftragt und vorgenommen. Über die Ergebnisse  bzw. das weitere Vorgehen in Sachen Straßensanierung wird zu gegebener Zeit informiert. 

Ortsstraßen und Plätze; Asphaltsanierungsarbeiten; Vergabe der Bauleistungen a) Geggenauweg b) Bereich Boxendorf/Kantine c) Inneres Ortsgebiet
Der Gemeinderat beschloss,
a) die Asphaltsanierungsarbeiten im Bereich des Geggenauwegs zum Angebotspreis von 22.244,06 Euro brutto an die Firma Lorenz aus Iffezheim zu vergeben,
b)  die Asphaltsanierungsarbeiten im Bereich des Boxendorfs zum Angebotspreis von 7.093,49 Euro brutto ebenfalls an die Firma Lorenz aus Iffezheim zu vergeben sowie
c) die Asphaltausbesserungsarbeiten im Ortsgebiet zum Angebotspreis von 9.203,46 Euro brutto an die Firma Straßeninstandhaltung Schollenberger GmbH aus Kaiserslautern zu vergeben.
Die gesamte Bruttoauftragssumme beträgt 38.541,01 Euro. Der Beschluss erging bei einer Gegenstimme.

Im Bereich des Geggenauwegs befindet sich die Fahrbahn seit mehreren Jahren in einem schlechten Zustand. Ursache hierfür sind der einfache Straßenaufbau mit einer ungebundenen Tragschicht und einer lediglich etwa fünf Zentimeter starken Asphaltdecke, die hohe Belastung während der Sanierung der Hauptstraße sowie die Frost- und Tauwechsel der vergangenen Winter. Dadurch haben sich zahlreiche Schlaglöcher und Netzrisse gebildet, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
 
Um die Schäden einzudämmen und die Straße für die kommenden Jahre verkehrssicher zu halten, sind Instandsetzungsmaßnahmen an der Fahrbahndecke erforderlich. Vorgesehen sind das Ausschneiden der Schadstellen, der Einbau einer neuen Tragschicht sowie das Aufbringen einer neuen Asphaltdeckschicht. Eine vollständige Sanierung des Geggenauwegs würde hingegen eine umfassende Planung durch ein Ingenieurbüro sowie die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich Tragschicht und Banketten erfordern.
 
Auch im Bereich des Boxendorfs weist der Asphalt erhebliche Schäden auf. Neben der Verkehrssicherheit für Kraftfahrzeuge besteht dort aufgrund der Nutzung durch trainierende Pferde ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Mit Blick auf den bevorstehenden Rennbetrieb wurde kurzfristig ein örtliches Tief- und Straßenbauunternehmen angefragt. Nach Prüfung bewertet die Verwaltung die Leistungen und Preise als marktüblich und wirtschaftlich.
 
Für das Ortsgebiet liegt zudem ein Angebot der Firma Straßeninstandhaltung Schollenberger GmbH aus Kaiserslautern vor. Das Unternehmen setzt ein Verfahren ein, bei dem Schlaglöcher ohne Ausschneiden des Asphalts mit einem speziellen Polymerasphalt verfüllt werden. Da diese Methode nur eingeschränkt für stark belastete Straßen geeignet ist, soll sie zunächst an verschiedenen Stellen im inneren Ortsgebiet erprobt werden.
 
Vorliegende Referenzen bestätigen eine fachgerechte Ausführung und gute Arbeitsqualität. Das Angebot in Höhe von 9.203,46 Euro brutto wurde geprüft und als wirtschaftlich bewertet. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung die Vergabe der Arbeiten an die beiden Unternehmen.
 
Anpassung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten für die Kindergartenjahre 2026/27 und 2027/28
Der Gemeinderat nahm die Information zur Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 zur Kenntnis.
Die Kindertageseinrichtungen in Iffezheim befinden sich in der Trägerschaft der katholischen Kirche. Die Geschäftsführung der Kindertageseinrichtungen hat die Verwaltung informiert, dass die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Fortschreibung der Elternbeiträge in den kommenden Kindergartenjahren weitgehend übernommen werden. Empfohlen wird eine Erhöhung der Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,5 Prozent und zum Kindergartenjahr 2027/2028 um 4,0 Prozent. Die Anpassungen berücksichtigen insbesondere die gestiegenen Personal- und Sachkosten.
Eine Übersicht über die konkreten Elternbeiträge für die Kindergärten St. Christophorus, Storchennest und St. Martin wurden dem Gemeinderat zur Information vorgelegt.
Bei den verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) für Kinder über drei und unter drei Jahren (Ü3 und U3) in altersgemischten Gruppen wird den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände entsprochen. Die Elternbeiträge für die Krippe entsprechen dem Betrag für VÖ U3 und weichen liegen damit unter den Empfehlungen. Diese gelten nicht für die Ganztagsbetreuung (GT), die vorgeschlagene prozentuale Erhöhung wird für die nächsten beiden Kinderjahre dennoch analog angewendet.
 
Die Gemeinde Iffezheim unterstützt Familien weiterhin freiwillig bei den Betreuungskosten. Befinden sich mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Iffezheimer Kindertageseinrichtung, übernimmt die Gemeinde seit 2015 den Elternbeitrag für das älteste beziehungsweise die älteren Kinder. Im Jahr 2025 belief sich dieser freiwillige Zuschuss auf 55.771,00 Euro.
 
Neufestsetzung der Gebühren der Kernzeitbetreuung der Grundschulkinder ab dem 01.09.2026
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Gebührenkalkulation für die Kernzeitbetreuung im Schuljahr 2026/2027 unter Berücksichtigung der Auswirkungen des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung auszuarbeiten sowie diversen weiteren Parametern (u.a. Anpassung Uhrzeiten/Betreuungsfenster). Die Kalkulation soll dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
 
An der Grundschule Iffezheim wird seit dem Schuljahr 1999/2000 eine Kernzeitbetreuung mit Vormittags- und Nachmittagsbetreuung sowie einem Mittagessensangebot angeboten. Für die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen werden Gebühren erhoben.
 
Mit der schrittweisen Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 ändern sich die Rahmenbedingungen für das Betreuungsangebot. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Rechtsanspruch zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wird künftig auch freitags eine achtstündige Betreuung angeboten.
 
Vor diesem Hintergrund ist eine Überarbeitung der bestehenden Gebührenstruktur erforderlich. Im Zuge der Neukalkulation sollen zudem verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Um den Wünschen der Eltern entgegen zukommen, Verwaltungsaufwand und Zuschussbedarf dennoch möglichst gering zu halten, schlägt die Verwaltung die Ausweitung der Betreuungszeiten für die Vormittagsbetreuung von 7:00 Uhr bis 8:45 Uhr sowie von 11:15 Uhr bis 14:00 Uhr vor. Die Nachmittagsbetreuung erfolgt von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. freitags bis 15:00 Uhr. Eine flexible Nachmittagsbetreuung (zwei Tage bis 16:00 Uhr, drei Tage bis 14:00 Uhr) ist möglich. Bei der Ganztagsbetreuung ist das Mittagessen verbindlich.
 
Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage eine neue Gebührenkalkulation erarbeiten und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

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