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Iffezheimer News

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Öffentliche Gemeinderatssitzung (13. Juni 2025)

Am Montag, 23.06.2025 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen

Rathaus am 20. Juni 2025 geschlossen (13. Juni 2025)

Aufgrund des durch Fronleichnam entstehenden Brückentages bleibt das Rathaus sowie alle Dienststellen der Gemeinde am Freitag, 20.06.2025 ganztägig geschlossen.
Es besteht der übliche Notdienst.

Sperrung Hügelsheimer Straße und Gärtnerstraße (05. Juni 2025)

Aufgrund von freien Kapazitäten der ausführenden Firma konnte mit der Beseitigung der Kanalschäden in der Hügelsheimer Straße (in Höhe der Hausnummern 17 und 18) bereits am Montag, 02.06.2025 begonnen werden. Die damit verbundene Vollsperrung der Hügelsheimer Straße in diesem Bereich ist bis zum 20.06.2025 geplant.
Desweiteren wird im Rahmen der geplanten Straßensanierungen der Hard- und Gärtnerstraße ab Dienstag, 10.06.2025 die Gärtnerstraße ebenfalls voll gesperrt.


Wir bitten um Ihr Verständnis.

Waldbegehung am 22.05.2025 (28. Mai 2025)

In diesem Jahr hatte die Gemeinde wieder zu einer Waldbegehung eingeladen. Das trübe und regnerische Wetter am Vormittag hatte zu der Befürchtung geführt, dass die Veranstaltung eine nasse Angelegenheit werden könnte. Glücklicherweise hellte es zur Mittagszeit auf, sodass die Begehung "trockenen Fußes" angetreten werden konnte. Die bunt gemischte rund 20-köpfige Gruppe aus Vertretern des Gemeinderats, sachkundigen Einwohnern des Umweltausschusses, Vertreter des Forstamts, Jagdpächtern, Vertretern der Initiativgruppe Naturschutz Iffezheim e. V. (INI) sowie der Anglerkameradschaft Iffezheim inspizierten in diesem Jahr den Iffezheimer Auewald und machten sich ein Bild über aktuelle Themen, die den dortigen Gemeindewald betreffen.    Auf der Agenda standen die folgende Themen 1.Auenrenaturierung auf Rückschüttungsfläche 2.Rückkehr des Bibers 3.Dammsicherung und Ufergestaltung   Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Christian Schmid führte die Waldbegehung an verschiedene Stellen im Auewald.   1.Auenrenaturierung auf Rückschüttungsfläche Der erste Halt erfolgte am Strand des Windsurfing-Clubs am Baggersee an der Staustufe. Dort informierte Herr Volkmer, Geschäftsführer des Kieswerks Kern, über die Technik der Rückverfüllung des nördlichen Teils des Baggersees, die aktuell am gegenüberliegenden Seeufer durchgeführt wird. Ziel ist hier, auf den neu entstandenen Flächen einen natürlichen Auewald wiederherzustellen. Im Anschluss ging es weiter zum Waagegebäude des Kieswerks IKE. Dort konnten sich die Teilnehmer aus leicht erhöhter Position einen Überblick über den bereits fertiggestellten Teilbereich der sog. "Auenrenaturierung" verschaffen. Die Mitarbeiter des Kieswerks hatten an Stellwänden großformatige Fotos und Planskizzen über die einzelnen, teilweise sehr aufwändigen Arbeitsschritte von der Seeverfüllung über den Auftrag des Mutterbodens bis zur finalen Baumpflanzung aufgehängt. Auch berichteten Herr Volkmer und Herr Kelm von den Startschwierigkeiten des jungen Auewaldes durch mehrmalige Überflutung, Eisgang und Nageschäden durch Nutrias.            
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Aus dem Gemeinderat vom 26.05.2025 (28. Mai 2025)

Mit insgesamt sechs Tagesordnungspunkten befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Montag, 26.05.2025, deren Beschlüsse einstimmig verabschiedet werden konnten.
 
Bekanntgabe der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung vom 28.04.2025
Nach der Beantwortung der Fragen aus den Reihen der Einwohner, gab der Vorsitzende die in der nicht öffentlichen Sitzung vom 28.04.2025 gefassten Beschlüsse bekannt.

Es handelte sich hierbei um die Abgabe einer Stellungnahme zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Iffezheim im Rahmen der Mitwirkung der Gremien nach § 40 Abs. 1 - 4 des Schulgesetzes (SchG) sowie um eine Information der Verwaltung zur Sanierung der Iffezheimer Tribüne auf der Rennbahn und die diesbezügliche finanzielle Abwicklung.
 
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der Kassenverwaltung
Der Gemeinderat wurde in der nicht öffentlichen Sitzung am 28.04.2025 über die Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Kassenverwaltung zwischen der Gemeinde Hügelsheim und der Gemeinde Iffezheim informiert. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Zusammenarbeit der Kommunen im Bereich der Kassenverwaltung. Die Gemeinde Hügelheim stellt hierbei Fachpersonal zur Vertretung der Durchführung der Kassentätigkeiten gemäß §§ 1 ff. der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) zeitlich befristet der Gemeinde Iffezheim zur Verfügung. Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde mit der Rechtsaufsicht des Landratsamts Rastatt abgestimmt.
 
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Hügelsheim abzuschließen, um den derzeitigen temporären Personalmangel fachgerecht zu überbrücken.
 
Mängelbeseitigung an der Belüfteranlage in der Kläranlage
Bei der im Jahre 2016 erneuerten Belüfteranlage der Kläranlage kam es bereits nach kurzer Zeit zu Problemen mit Belüfterplatten. Für Wartungen und Reinigung der Belüftungselemente müssen diese Belüfterplatten aus dem Becken gehoben werden. Diese Hebevorrichtung bzw. deren Verankerungen verursachen dahingehend Probleme, dass sie durch die im Belebungsbecken herrschende Strömung verschoben und aus der Verankerung gerissen werden. Am 05.04.2020 war dies der Fall, eine der Belüfterplatten wurde aus den Verankerungen gerissen und ist im Belebungsbecken aufgeschwommen.
 
Im darauffolgenden, bis 2024 andauerndem Rechtsstreit, wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass ein Systemmangel vorliegt - die Belüfteranlage wurde nicht wie ausgeschrieben geliefert bzw. errichtet. Dieses Gutachten sieht auch vor, dass für die weitere Betreuung der Mängelbeseitigung das Ingenieurbüro Wald + Corbe zu beauftragen ist, da es die Anlage bereits durch die ursprüngliche Errichtung kennt sowie beim Prozess als Streithelferin mitgewirkt hat.
 
Gleichzeitig hat die Gemeinde bzw. deren anwaltliche Vertretung gerichtlich einen Kostenvorschussanspruch in Höhe von 185.520 Euro nebst Zinsen erwirken können, welcher der Gemeinde zusichert, dass alle durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten durch die verursachende Firma zu tragen sind. Der o. g. Betrag bezieht sich nur auf den Vorschuss, die Gesamtkosten der Erneuerung setzen sich aus den notwendigen Ingenieursleistungen sowie den Bauleistungen zusammen und belaufen sich voraussichtlich auf über 450.000 Euro.
 
Nach genauer Bestimmung der durch das Ingenieurbüro zu erbringenden Leistungen wurde der Verwaltung ein Angebot des Büros Wald + Corbe über 46.631,14 Euro vorgelegt. Das Angebot wurde durch die Verwaltung sowie rechtlich geprüft. Es wurde bestätigt, dass der prozentuale Ansatz für die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) korrekt ist. Auch wurde bestätigt, dass sich der gegenüber dem Gutachten höhere Betrag aus gestiegenen Baukosten sowie der besonderen Schwierigkeit die Anlage im laufenden Betrieb umzubauen ergibt. Es wurde empfohlen, dass sich eben aus dieser besonderen Schwierigkeit der Mängelbeseitigung unweigerlich ergibt, dass Wald + Corbe als betreuendes Ingenieurbüro beauftragt wird.
 
Der Gemeinderat beschloss die Ingenieursleistungen für die Mängelbeseitigung der Belüfteranlage an die Firma Wald + Corbe mit einem Bruttoauftragswert von 46.361,14 Euro zu vergeben.
 
Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg; aktuelle Informationen
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 13. März 2025 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Nach der Verkündung im Gesetzblatt wird die Reform drei Monate später in Kraft treten. Die LBO-Reform "Schnelleres Bauen" gliedert sich in zwei Bereiche: Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren. Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Die Verwaltung teilte dem Gemeinderat die wichtigsten Änderungen der Landesbauordnung wie folgt mit:
 
a) Einführung der Genehmigungsfiktion
Die Genehmigungsfiktion wird als wählbare Option sowohl für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als auch für die Errichtung von Mobilfunkanlagen jeglicher Höhe eingeführt. Eine Genehmigungsfiktion führt dazu, dass bei Nichtbescheidung eines vollständig vorliegenden Bauantrags innerhalb der vorgesehenen Frist (drei Monate) die beantragte Baugenehmigung als erteilt gilt.
 
b) Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
Künftig soll in Streitfällen direkt das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden. Die Verwaltungsgerichte wurden dafür personell gestärkt. Die Widerspruchsverfahren als vorgeschaltete Extraschleife werden abgeschafft.
 
c) Typengenehmigung
Für bauliche Anlagen, die in einer konkret festgelegten Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden, wird eine Typengenehmigung eingeführt.
 
d) Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Bei Bauvorhaben, insbesondere auch gewerblichen, wird ein Optionsmodell eingeführt: Bauherren könnten künftig entscheiden, ob sie lieber im vereinfachten Verfahren oder lieber im Vollverfahren beantragen wollen. Ausgenommen davon sind nur Sonderbauten wie etwa Hochhäuser oder Schulen.
Wohngebäude sind ausschließlich im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu beantragen.
 
e) Ausweitung verfahrensfreier Vorhaben
Zur schnelleren Schaffung von Wohnraum werden Nutzungsänderungen hin zur Wohnnutzung nun generell verfahrensfrei gestellt. Zudem wird die Liste verfahrensfreier Vorhaben erweitert, beispielsweise um Wand- und Dachöffnungen in Gebäuden, beim Bau von Kinderspielplätzen, Garagen und Terrassen sowie bei Brennstoffzellen.
 
f) Nachbarbeteiligung
Um die Dauer baurechtlicher Verfahren zu verkürzen, wird die Nachbarbeteiligung von vier auf zwei Wochen reduziert.
 
g) Bestandsschutz
In die LBO wird eine Definition des Bestandsschutzes aufgenommen, um Inhalt und Reichweite des Bestandsschutzes klar und verständlich festzulegen. Darüber hinaus sind Nutzungsänderungen und bauliche Änderungen von Gebäuden - etwa in Form von Aufstockungen - künftig im Bestand nicht mehr den aktuellen, oftmals strengeren Vorschriften des Brandschutzes unterworfen.
 
Auch der Umbau und die Wiedererrichtung bestehender Gebäude(-teile) wird vereinfacht. Für den Fall, dass das Gebäude durch den Umbau nicht größer wird, ist eine Abweichung von den abstandsflächenrechtlichen Regelungen zuzulassen.
 
h) Abstandsflächen
Künftig wird auch die Bebauung im unbeplanten Innenbereich maßgebend sein, ob an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Zudem werden anderweitige Nutzungen von Dachflächen bestehender privilegierter Grenzbauten, wie beispielsweise Garagen, nicht mehr dazu führen, dass die Grenzbauten nachträglich ihre Privilegierung verlieren und somit die erforderliche Abstandsfläche unterschreiten.
 
i) Brandschutz
Es werden Ausnahmen für den zweiten Rettungsweg gemacht und das Erfordernis einer Brandwand in praxistauglicher Weise reduziert. Aber auch die Anforderungen an die Brandwand werden gesenkt und bauliche Erleichterungen bei notwendigen Treppenräumen gemacht. Durch die Einbettung brandschutzrechtlicher Vorschriften der Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) in die LBO wird künftig einfacher nachzuvollziehen sein, welche brandschutzrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben gestellt werden.
 
j) Kinderspielplatz
Künftig soll es Bauherren in jedem Fall offenstehen, ersatzweise zur Errichtung eines Kinderspielplatzes eine monetäre Ablösemöglichkeit wählen zu können. Das damit zur Verfügung stehende Geld soll kommunal für die Errichtung und den Ausbau kommunaler Spielplätze genutzt werden. Im Ausnahmefall kann das Geld auch für die Instandhaltung bestehender kommunaler Spielplätze verwendet werden.
 
k) Ladestation für Elektrofahrzeuge
Künftig wird die Errichtung gewerblicher Ladestationen (zum Beispiel in Tiefgaragen) verfahrensfrei gestellt.
 
l) PV-Anlagen
Um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, wird die Errichtung und Änderung von Freiflächen-Solaranlagen generell verfahrensfrei gestellt.
 
Anfragen, Informationen, Verschiedenes
a)Unter dem Punkt "Verschiedenes" informierte Bürgermeister Christian Schmid über die planmäßige Verkehrsfreigabe im Bereich der neuen Brücke der L 75 zum 07.07.2025. Ferner teilte er mit, dass zum dortigen Schützenhaus und Schürzenhaus im Oberwald demnächst die Zufahrt über die B 500 eingerichtet wird.
 
b)Um junge Bürgerinnen und Bürger im Bereich des politischen Engagements in unserer Gemeinde ein Stück weit abzuholen und besser zu beteiligen, regte die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Iffezheim e. V. die Einrichtung eines Jugendforums an, bei dem auch Mitglieder aller Fraktionen des Gemeinderates sowie die Verwaltung vertreten sein können. Die Verwaltung nahm diese Anregung zur weiteren Veranlassung entgegen.      

Ausgabe BTI-Tabletten ("Schnakentabletten") (28. Mai 2025)

Hintergrund
Seit diesem Jahr gilt: Biologische Mittel zur Schädlingsbekämpfung dürfen nur noch von geschultem Personal ausgegeben werden. Das gilt für alle Biozide. Außerdem müssen die Anwender über Alternativen und Risiken aufgeklärt werden. Wer Biozide ausgibt, braucht einen sogenannten Sachkundenachweis.

Aus gegebenem Anlass und der Berichterstattung in der Presse hinsichtlich der Ausgabe der BTI-Tabletten, die in der Vergangenheit über unser Bürgerbüro ausgegeben wurden, geben wir zur Kenntnis, dass unsere Mitarbeiter bei Schulungen angemeldet sind, um den entsprechenden Sachkundenachweis zu erwerben.
Ferner sind wir mit örtlichen Gewerbetreibenden in Kontakt, um evtl. eine Ausgabe anderweitig zu organisieren.

Sobald die künftige finale Ausgabestelle gefunden ist, werden wir erneut informieren.

Die Gemeindeverwaltung

Thorsten Heil verstärkt das Bauhofteam (23. Mai 2025)

Aufgrund einer internen Stellenumbesetzung konnte die im April im Bauhof freiwerdende Stelle durch Herrn Thorsten Heil neu besetzt werden. Der in Rheinmünster lebende, gelernte Elektroinstallateur und Kraftfahrer hat inzwischen bewiesen, dass er die im Bauhof erforderlichen beruflichen Herausforderungen bestens erfüllt.
Bürgermeister Christian Schmid begrüßte Herrn Heil im Rathaus und überreichte ihm zu Beginn seiner Tätigkeit die obligatorische Iffezheimer Tasse, verbunden mit den besten Glückwünschen für seine zukünftige Tätigkeit in unserer Gemeinde.

Information der Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Stechmückenplage e.V. - KABS (16. Mai 2025)

Änderung an der Biozidrechts-Durchführungsverordnung wirkt sich auf Bti-Tabletten aus
Bei Bti-Tabletten handelt es sich laut EU-Verordnung Nr. 528/2012 um Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide).
Seit dem 01.01.2025 gilt für die Abgabe von Bioziden der Produktart 18 ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass ein Sachkundenachweis der abgebenden Person erforderlich ist (§§ 10 bis 13 der ChemBiozidDV). Die Abgabe verlangt, dass die ausgebende Person sachkundig ist und den Erwerbenden aufklären kann.
Die Tablettenausgabe an Bürgerinnen und Bürger darf nur noch erfolgen, wenn die Ausgabe bei der Gemeinde durch Personen erfolgt, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.
 
Die Gemeinde Iffezheim arbeitet mit der KABS an Möglichkeiten, wie zukünftig die Ausgabe der Bti-Tabletten erfolgen kann. In den kommenden Monaten wird die nötige Sachkunde erworben, so dass bald über das weitere Vorgehen zur Tablettenausgabe informiert werden kann.

Alternativen zu Bti-Tabletten
Wir geben uns Mühe, die Wartezeit bis zur erneuten Ausgabe von Bti-Tabletten so kurz wie möglich zu halten. Zur Stechmückenprävention gibt es aber auch andere Ansätze:
-Gefäße so lagern, dass sich kein Wasser darin ansammeln kann
-Behältnisse lückenlos abdichten (z. B. Regentonne mit einem engmaschigen Moskitonetz mit Gummizug),
-1-mal-wöchentliches, vollständiges Entleeren von wassergefüllten Behältnissen,
-Wasserabläufe mit kochendem Wasser durchspülen.
 
Darf die KABS beim nächsten Hochwasser nun nicht mehr bekämpfen?
Doch, das darf sie! Die Änderung hat nur Auswirkung auf die Abgabe von Bti-Tabletten zur Behandlung in der bebauten Ortslage. Die Anwendung von Bti zur Regulierung der Stechmückenentwicklung in den Hochwassergebieten ist dadurch nicht eingeschränkt

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