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Öffentliche Gemeinderatssitzung (28. August 2026)

Am Montag, 07.09.2026 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen

Vollsperrung Tullastraße 8 wegen Kranarbeiten am Mittwoch, 02.09.2026 (31. August 2026)

Am Mittwoch, 02.09.2026, finden Kranarbeiten in der Tullastraße 8 statt. Aufgrund der Arbeiten wird es in der Zeit von 7:30 bis 11:00 Uhr eine Vollsperrung der Fahrbahn in Höhe der Hausnummer 8 geben.

Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung 

Bundesweiter Warntag am 10. September 2026 (31. August 2026)

Bundesweiter Warntag 2026 - am 10. September 2026
An jedem zweiten Donnerstag im September findet der Bundesweite Warntag statt. Es ist eine gemeinsame Übung von Bund, Ländern sowie teilnehmenden Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden.
 
Was ist das Ziel?
Der Bundesweite Warntag dient dazu, Abläufe und Schnittstellen zu erproben und im Nachgang zu verbessern. Gleichzeitig soll durch begleitende Informationen auf das Thema Warnung, Warnkanäle und Selbstschutz aufmerksam gemacht werden. Je vertrauter man mit dem Thema Warnung und Risiken ist, desto effektiver kann man in einer Gefahrensituation handeln und sich und andere schützen.
 
Was passiert am Warntag?
Am Donnerstag, 10. September 2026, um ca. 11:00 Uhr wird zentral über die Nationale Warnzentrale in Bonn eine Probewarnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgelöst. Teilnehmende Kommunen lösen ihre lokalen Warnmittel dezentral aus. Das können z. B. Sirenen sein. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr und kein Handlungsbedarf.
Gegen 11:45 Uhr wird über MoWaS entwarnt. Für Cell Broadcast ist aktuell noch keine Entwarnungs-Funktion vorgesehen.
 
Welche Warnmittel kommen am bundesweiten Warntag zum Einsatz?
Die Probewarnung wird über Warn-Apps wie die Warn-App NINA, per Mobilfunkdienst Cell Broadcast, auf digitalen Stadtinformationstafeln und Informationssystemen der Deutschen Bahn angezeigt. Auch viele der an MoWaS angeschlossenen Rundfunksender (Radio und TV) nehmen an der Übung teil. Teilnehmende Kommunen können Sirenen, Lautsprecherwagen oder andere lokale Warnmittel und -systeme testen. Über diesen Warnmittelmix werden viele Menschen erreicht. Eine große Rolle spielt auch die informelle Weitergabe von Warnungen in der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis und in der Nachbarschaft.
 
Welche Vorteile bietet Cell Broadcast?
Über den Mobilfunkdienst Cell Broadcast können seit Februar 2023 bundesweit Warnnachrichten verschickt werden. Die Nachricht erreicht alle empfangsfähigen mobilen Endgeräte einer Funkzelle, ohne dass eine App oder Internetverbindung nötig ist. Ein Alarmsignal macht auch bei Stummschaltung auf den Eingang der Warnnachricht aufmerksam. Meldungen höchster Warnstufe werden immer angezeigt, während die Anzeige niedriger Warnstufen ausschaltbar ist. Der Empfang der Warnnachricht erfolgt ähnlich einem Radiosignal anonym, ohne dass die Mobilfunknummern der Endgeräte bekannt sind. Kein anderer Warnkanal erreicht so viele Menschen.
 
Welche Rolle spielt die Warn-App NINA?
Über die offizielle Warn-App des Bundes können bei Gefahren wie bei einem Großbrand, einem Chemieunfall oder bei einem drohenden Hochwasser sowohl Warnmeldungen als auch viele hilfreiche Informationen verschickt werden. Mit Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch stehen die wichtigsten Inhalte in sieben Fremdsprachen zur Verfügung. Die Warn-App NINA ist darüber hinaus für den Einsatz von Screen-Reader-Software optimiert. Die deutschen Texte sind auch in leichter Sprache abrufbar. Die Notfalltipps in der App können Nutzerinnen und Nutzer auch ohne Mobilfunkverbindung jederzeit einsehen.
 
Was bedeuten die Sirenensignale?
Warnung bei Gefahr:
Hier ertönt ein einminütiger Heulton (auf- und abschwellend).
Dies bedeutet: Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich.
Entwarnung:
Hier ertönt ein durchgehender einminütiger Heulton.
Dies bedeutet: Die Gefahr besteht nicht mehr.
 
Warum warnen wir?
Eine Warnung soll die Bevölkerung in ihrem Selbstschutz unterstützen. Deshalb werden in jeder Warnung Handlungsempfehlungen und Kontaktdaten von Ansprechstellen mitgeliefert.
Mehr Infos zur Warnung, zu MoWaS, der Warn- App NINA und zu Cell Broadcast finden Sie auf www.bbk.bund.de. Weitere umfangreiche Informationen zum Bundesweiten Warntag finden Sie ebenfalls unter www.bundesweiter-warntag.de und  www.bbk.bund.de/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html. Auch auf der Homepage des Innenministeriums finden Sie Informationen zum Thema Warnung der Bevölkerung: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/krisenmanaqement/warnung-der-bevoelkerung.
 






Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt verboten (31. August 2026)

Bereits am 6. Juli 2026 hat das Landratsamt Rastatt, Untere Wasserbehörde, eine Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern erlassen (RVO Wasserentnahmeverbot). Damit wurde jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern - auch in geringen Mengen - im Landkreis Rastatt ab dem 8. Juli bis einschließlich 31. August 2026 untersagt. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit und größtenteils unveränderten Situation werden die bisherigen Regelungen und Verbote mit Rechtsverordnung vom 24. August 2026 unverändert fortgesetzt. Die neue Rechtsverordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Septembers 2026 außer Kraft.   Mit dem Wasserentnahmeverbot soll zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands verhindert werden. Vom Geltungsbereich der RVO ausgenommen bleiben der Rhein und die aktiven, in Kiesabbau befindlichen Baggerseen.   Grundsätzlich ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs mit Schöpfhandgefäßen (Eimer, Gießkanne) und in geringen Mengen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gartenbau zulässig (§ 20 Wassergesetz). Nach der Rechtsverordnung wird nun jede Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs untersagt, auch in kleinen Mengen, sowohl durch Schöpfgeräte als auch durch Pumpen. Ausgenommen ist das Tränken. Unter Tränken versteht man die unmittelbare Aufnahme von Wasser durch Tiere aus dem Gewässer. Sollte trotz des Verbots illegal Wasser entnommen werden, können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.   Vorübergehende Entnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit – etwa zur Brandbekämpfung – sind gesetzlich zulässig und von der Rechtsverordnung nicht betroffen. Inhaber von Wasserrechten sind von der RVO nicht betroffen. Sie dürfen diese nur im erlaubten Umfang ausüben, insbesondere sind die festgelegten Mindestwasserabgaben einzuhalten. Das Aufstauen eines Gewässers und das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme sind ohne Erlaubnis bereits nach den wasserrechtlichen Vorschriften verboten.
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Skateranlage während der Renntage gesperrt (20. August 2026)

Wir weisen darauf hin, dass die Skateranlage bei der Rennbahn aus gegebenem Anlass während der Großen Woche vom 28.08. bis 06.09 gesperrt ist. Dies ist u. a. zur Sicherheit der Pferde erforderlich. Wir bitten um Verständnis.

Neue Betreuungszeiten in der Kernzeitbetreuung an der Grundschule (13. August 2026)

Seit vielen Jahren ist die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Iffezheim ein wichtiger Baustein im Bildungsangebot der Gemeinde. Sie bietet den Kindern mit der Betreuung einen geregelten Rahmen außerhalb der täglichen Schulzeit sowie Unterstützung für unsere Familien. 
Im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für das Schuljahr 2026/27 haben sich Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gemeinsam mit den Betreuerinnen der Kernzeitbetreuung auf ein neues Betreuungsmodell verständigt. So wurde dem Wunsch der Eltern nach einem früheren Beginn Rechnung getragen.
In der Vormittagsbetreuung findet für die Kinder täglich eine Betreuung außerhalb der regulären Schulzeiten von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Damit wird für die Kinder der Vormittagsbetreuung die Möglichkeit geschaffen, am Mittagessen teilzunehmen. 
Die Ganztagsbetreuung (frühere Nachmittagsbetreuung) bietet 5 Tage die Woche zusätzlich zur Vormittagsbetreuung ein verpflichtendes Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Kinder die bisherige Betreuungszeit am Nachmittag nicht bis 16:30 Uhr ausschöpft. Die Nachmittagsbetreuung wird künftig um 16:00 Uhr enden, im Gegenzug dafür am Freitag bis 15:00 Uhr ausgeweitet.
Neu ist das Modell einer flexiblen Variante der Ganztagsbetreuung, welche an zwei Tagen eine längere Betreuung bietet, während die Kinder an den übrigen Tagen bis 14:00 Uhr betreut werden. Die Tage sind frei wählbar, an den zwei langen Tagen muss das Mittagessen gebucht werden. Für die drei kurzen Tage kann das Mittagessen freiwillig gebucht werden.
 
Die Ferienbetreuung für alle Iffezheimer Grundschulkinder wird wie gewohnt über den Dienstleister MOPÄDD - Mobile Pädagogische Dienste durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt über die digitale Anmeldeplattform Iffdian.
 
Alle Informationen, die aktuellen Gebühren für die Kernzeitbetreuung sowie das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Bildung". Bitte beachten Sie, dass eine neue Anmeldung erforderlich ist. 
 
Ihre Ansprechpartner/Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung sind:
Fragen rund um die Anmeldung/Gebühren:
Christian Schurz, Tel. 07229/605 38, christian.schurz@iffezheim.de
Fragen rund um das Thema Betreuungsmodell/Organisation/Personal
Julia Hangs, Tel. 07229/605 21, julia.hangs@iffezheim.de
 

Niedrigwasser birgt Lebensgefahr: Landratsamt und DLRG warnen vor Baden im Rhein (06. August 2026)

Der derzeit niedrige Wasserstand des Rheins vermittelt stellenweise einen trügerischen Eindruck von Sicherheit. Im Bereich der Rheinfähre Plittersdorf wird vermehrt beobachtet, dass sich Menschen im Rhein aufhalten oder größere Strecken im Wasser zurücklegen. Das Landratsamt Rastatt und die DLRG Bezirk Mittelbaden warnen deshalb eindringlich davor, den Rhein zum Schwimmen oder zur Abkühlung zu nutzen. Auch bei Niedrigwasser bleibt der Rhein ein stark strömendes Gewässer und eine viel befahrene Bundeswasserstraße. Da weniger Wasser vorhanden ist, nimmt die Fahrrinne einen größeren Anteil der verbleibenden Wasserfläche ein. Personen im Wasser geraten dadurch besonders schnell in den Bereich der Schifffahrt. Hinzu kommen plötzlich tiefe Stellen, starke Strömungen sowie Wirbel und Rückströmungen im Bereich der Buhnen. Vorbeifahrende Schiffe verursachen außerdem Sog, Wellenschlag und einen zeitverzögerten Rückschwall. Menschen können dadurch umgerissen, in tieferes Wasser gezogen und weit abgetrieben werden. Auch gute Schwimmer dürfen diese Gefahren nicht unterschätzen. Personen im Wasser sind für Schiffsbesatzungen kaum zu erkennen. Gleichzeitig können große Schiffe weder kurzfristig ausweichen noch rechtzeitig anhalten. Die Ertrinkungsstatistik der DLRG verdeutlicht, wie gefährlich insbesondere Flüsse sind: Im Jahr 2025 kamen in Deutschland mindestens 393 Menschen im Wasser ums Leben. Allein in Baden-Württemberg wurden 43 Todesfälle registriert. Davon ereigneten sich 22 in Flüssen - und damit mehr als in jeder anderen Gewässerart. Flüsse wirken vom Ufer aus häufig ruhig und gut einschätzbar. Unter der Wasseroberfläche können jedoch starke Strömungen, Strudel, unterschiedliche Wassertiefen und weitere kaum erkennbare Gefahren auftreten. Anders als in einem Schwimmbad lassen sich die Bedingungen nicht kontrollieren und können sich innerhalb kürzester Zeit verändern. Landratsamt und DLRG appelieren deshalb an die Bevölkerung, nicht im Rhein zu schwimmen: „Versuchen Sie nicht, den Fluss zu durchqueren. Beachten Sie Verbote und Warnhinweise und lassen Sie Kinder am Wasser niemals unbeaufsichtigt.“ Stattdessen sollten zur Abkühlung ausschließlich Schwimmbäder sowie ausgewiesene und möglichst beaufsichtigte Badestellen genutzt werden. „Niedrigwasser bedeutet nicht Niedriggefahr. Der Rhein bleibt lebensgefährlich“, warnt das Landratsamt.  
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