Am Montag, 06.10.2025, fand im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat/die Öffentlichkeit nahm Kenntnis von der Bekanntgabe in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 15.09.2025 gefassten Beschlüsse:
- Zustimmung zur Vereinbarung bezgl. der Finanzierung der Sanierung der Iffezheimer Tribüne
- Zustimmung Beendigung eines Erbbaurechtsvertrages und Neuausarbeitung eines neuen Erbbaurechtsvertrages
- Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Nutzung und Ertüchtigung eines Feldweges
Galopprennbahn; Sanierung Iffezheimer Tribüne
Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Sachstand in Bezug auf die Iffezheimer Tribüne Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Mitte Juli legte der Architekt eine Kostenabrechnung in Höhe von knapp 998.200 Euro (brutto) vor. In diesem Betrag sind die Sicherungsmaßnahmen in Höhe von 139.000 Euro enthalten, die von der Gemeinde vorfinanziert wurden.
Die Arbeiten sollen demnach nach dem Sales & Racing Festival Ende starten. Ziel ist es die Baumaßnahme bis zum Frühjahrsmeeting 2026 abzuschließen. Mit Schreiben vom 18.08.2025 wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Am 01.09.2025 wurde die Einwilligung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Der endgültige Förderbescheid wurde noch nicht zugestellt.
Durch die Beratung und Unterstützung des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart besteht die Möglichkeit für die Maßnahme der Sanierung des Daches der Iffezheimer Tribüne zusätzlich ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals bei der Denkmalstiftung Baden-Württemberg zu stellen. Auch dieser Antrag ist zwischenzeitlich eingereicht. Somit könnten gegebenenfalls aus zwei Fördertöpfen Fördermittel abgegriffen werden, ohne dass diese gegenseitig förderschädlich sind. Eine Entscheidung über die Fördermittel der Denkmalstiftung Baden-Württemberg wird erst im nächsten Jahr erfolgen.
Zuordnungssatzung für Erschließung des Baugebietes "Nördl. der Hauptstraße"
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Zuordnungssatzung für das Baugebiet "Nördlich der Hauptstraße".
Mit der Satzung werden diese Grundstücke definiert, welche entsprechend beitragspflichtig sind. Eine Beitragserhebung entfällt jedoch für diejenigen Grundstücke, die direkt von der Gemeinde erworben wurden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die bisher angefallenen Kosten der Erschließung des Neubaugebietes "Nördlich der Hauptstraße" dargestellt:
Maßnahme: Vorauszahlungen: Restzahlung:
- für Straßenherstellung: 741.680,66 € -4.044,84 €
- für Grünanlagen (einschl. Spielplatz): 89.831,15 € 60.682,79 €
- für Ausgleichsmaßnahmen: 18.357,17 € -14.576,34 €
Summe: 849.868,98 € 42.061,61 €
Update der Gemeindeserver; Ausbau der Digitalisierung der Verwaltung
a) Der Gemeinderat beschloss die Gesamtinvestition zur Ertüchtigung der WINDOWS-Betriebssysteme und das Update des Dokumentenmanagement Systems einschließlich der Erweiterung auf die "Kommunalmaster E-Akte-Lösung" zur weiteren Verwaltungsdigitalisierung in Höhe von rd. 49.000 Euro.
b) Die Finanzierung erfolgt teilweise in Höhe von 20.000 Euro durch Haushaltsreste bei den EDV-Kosten aus dem Vorjahr 2024, deren Übertragung gemäß § 21 GemHVO beschlossen wird. Der Restbetrag wird durch den laufenden Haushalt 2025 finanziert.
Zuschussanträge: Iffzer Rheinwaldhexen e.V. (Zelt) und Fanfarenzug Iffezheim (Winterjacken und Trommelwagen)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Fanfarenzug Iffezheim 1968 e. V. für die Winterjacken, einen Zuschuss in Höhe von 50% der angefallenen Kosten bis zu einem Höchstzuschussbetrag von maximal 4.109,45 Euro zu gewähren. Der damit verbundenen überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Hinsichtlich des Antrages der Iffzer Rheinwaldhexen e. V. für ein beschafftes Zelt wurde die Verwaltung beauftragt, diesen einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Verkehrsschau 24.07.2025
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Verkehrsschau 2025 zur Kenntnis und beschloss, die Empfehlungen der Verwaltung wie vorgeschlagen umzusetzen.
Im Ergebnis resultiert aus der Verkehrsschau im Wesentlichen eine Ausweitung der Umsetzung der Tempo-30-Zone in der Hauptstraße aufgrund gesetzlicher Änderungen. Ferner ist die Entschärfung diverser Gefahrenstellen durchzuführen sowie diverse Markierungsarbeiten sowie Ergänzungs-/Neubeschilderungen umzusetzen.
Die detaillierten Ergebnisse sind im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim einsehbar.
Bauliche Instandhaltung der Kanäle, Pumpwerke; Abwasser,- und Frischwasserneuanschluss Hügelsheimer Straße 28
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten für die Erstellung eines neuen Wasser- und Abwasserhausanschluss des Anwesens Hügelsheimer Straße 28 an die Fa. Kurt Lorenz GmbH aus Iffezheim für einen Bruttobetrag von 28.389,51 Euro zu vergeben.
Bürgermeisterwahl 2026 - Festlegung des Wahltermins, Durchführung der Stellenausschreibung, Bildung des Gemeindewahlausschusses, Durchführung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung
Die Bürgermeisterwahl 2026 wurde auf Sonntag, 25. Januar 2026 festgelegt. Eine eventuelle Stichwahl findet am Sonntag, 08. Februar 2026 statt.
Bewerbungsende ist der 29.12.2025.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die öffentliche Stellenausschreibung und deren Veröffentlichung im Staatsanzeiger am Freitag, 14.11.2025, dem Badisches Tageblatt am 14.11.2025, im Gemeindeanzeiger ebenfalls am 14.11.2025.
Der Gemeinderat bildet den Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl mit folgender Zusammensetzung:
Vorsitzender:Michael Bosler
stellv. Vorsitzender:Wassilios Charalabidis
Beisitzer:Martin Schäfer
stellv. Beisitzer:Beatrice Müller
Beisitzer:Bertold Leuchtner
stellv. Beisitzer:Julia Sauter
Beisitzer:Daniel Haas
stellv. Beisitzer:Gianni Tedesco
Eine öffentliche Kandidatenvorstellung findet nur bei mehr als einem zugelassenen Bewerber statt.
Bei mehreren Bewerbern findet eine öffentliche Kandidatenvorstellung am Dienstag, 13. Januar 2026, in den Räumlichkeiten der Sporthalle der Maria-Gress-Schule statt.
Dazu werden folgenden Modalitäten festgelegt:
Die Redezeit beträgt je Bewerber 15 Minuten, wobei es sich um einen mündlichen Vortrag ohne jegliche Medienunterstützung, mit Ausnahme der Lautsprecher- bzw. Mikrofonanlage, handelt.
An die Redezeit schließt sich eine maximal 10-minütige Fragerunde an, bei der die Zuhörer die Möglichkeit haben, Fragen an die Bewerber zu richten.
Während der Redezeit und der Fragerunde sind die anderen Bewerber aus Gründen der Gleichbehandlung nicht im Raum anwesend, bzw. können unter neutraler Aufsicht die Veranstaltung nicht online mitverfolgen.
Die Reihenfolge der Redner richtet sich nach der Reihenfolge der Bewerber bei der öffentlichen Bekanntmachung (Eingang der Bewerbungen).
Auf eine weitere Vorstellungsrunde bei einer eventuellen Stichwahl wird verzichtet.