MENÜ

Aktuelles

Iffezheimer News

Selektieren Sie Ihre News

Öffentliche Gemeinderatssitzung (13. März 2026)

Am Montag, 23.03.2026 findet um 19:00 Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses, Hügelsheimer Straße 31 eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen

Iffzer Dorfputz; Bitte um Anmeldung (13. März 2026)

Um unseren Ort wieder einmal von Müll zu befreien, werden wir am Samstag, 21.03.2026 den diesjährigen Dorfputz durchführen.

Startpunkt ist an unserem Bauhof im Betonweg 1. Wir starten von dort aus in den jeweiligen Gruppen Richtung Ortsgebiet, Nieder- und Oberwald bzw. die Ortsrandgebiete. Treffpunkt am Bauhof ist um 9:00 Uhr. Dort findet dann die Einteilung der Gruppen sowie die Ausgabe von Müllsäcken, Zangen (solange der Vorrat reicht) statt. Anschließend können die Gruppen in die jeweiligen Bereiche ausschwärmen. Selbst mitzubringen sind festes Schuhwerk, gute Kleidung, Handschuhe sowie eine Warnweste.

Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung zu der Aktion unter gemeinde@iffezheim.de, Betreff "Dorfputz" unter Angabe der Anzahl der Personen.


Die Aktion findet auch bei Regen statt.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen und bedanken uns schon jetzt für Ihre Mithilfe und Unterstützung. Es wäre schön, wenn sich auch wieder Vereine, Schulklassen o. Ä. an der Aktion beteiligen. Eine saubere Umwelt und eine Landschaft frei von Müll und Schmutz kommt uns allen zugute.

Im Anschluss lädt die Gemeinde Iffezheim zu einem gemeinsamen Abschluss (Imbiss) im Bauhof ein.

Aus dem Gemeinderat vom 02. März 2026 (09. März 2026)

Am Montag, 02.03.2026 fand im Bürgersaal eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen. 
Der Gemeinderat/Die Öffentlichkeit nahm Kenntnis von der Bekanntgabe in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 09.02.2026 gefassten Beschlüsse: 
-Neubau Feuerwehrgerätehaus mit DRK-Depot, Zustimmung Nachtrags-Vereinbarung Gewerk Fensterbauarbeiten
-Zustimmung Stundungsantrag Gewerbesteuer
-Zustimmung eines Rangrücktrittes für das Grundstück, Flst.-Nr. 8613

Sanierung und Erweiterung Kindergarten St. Martin; Auftragsvergaben
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe weiterer Gewerke für die Sanierung des Kindergartens St. Martin.
Den Zuschlag für die Rohbauarbeiten (KG 300) erhielt die Firma Stösser aus Baden-Baden mit 506.385,50 Euro (brutto), womit die Kostenberechnung um rund zwei Prozent überschritten wurde. Die Aufzugbauarbeiten wurden an die Firma KONE GmbH aus Ettlingen für 36.321,18 Euro (brutto) vergeben; hier lag das Angebot rund 20 Prozent unter der Kalkulation.
Im Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär gingen die Aufträge an die Firma Volz aus Achern (Heizung: 389.851,02 Euro; Sanitär: 219.916,78 Euro) sowie an die Firma GA-tec aus Baden-Baden (Lüftung: 129.965,71 Euro). Die Angebote lagen teils deutlich unter den berechneten Kosten.
Die Elektroarbeiten (KG 440) wurden an die Firma NOVA Elektroanlagen GmbH aus Ettlingen für 585.992,46 Euro (brutto) vergeben; die Kostenberechnung wurde hier um rund elf Prozent überschritten. Die Blitzschutzarbeiten gingen an die Firma Blitzschutzbau Georg Müller GmbH & Co. KG aus Karlsruhe für 25.161,69 Euro (brutto), was einer Überschreitung von rund sechs Prozent entsprach.
Die Kostenfortschreibung nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.

Ab dem 16. März sollen die nachfolgenden Entwässerungs- und Rohbauarbeiten im Außenbereich beginnen, dem späteren Verbindungsbau zwischen Altbau und Pavillon. Parallel dazu sollen die Aufzugsbauarbeiten starten. 
Aufgrund der zügigen Entkernungsarbeiten liegt die Maßnahme gut im Zeitplan, die Ausschreibungsunterlagen für die Gewerke Gerüstarbeiten, Schreiner- und Holzbauarbeiten befinden sich aktuell in der Vorbereitung und sollen als nächste Gewerke vergeben werden. 

Gemeindebibliothek Iffezheim "Iffothek"; Bericht über die aktuelle Entwicklung und allgemeine Information
Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht über die aktuelle Entwicklung der Gemeindebibliothek Iffezheim "Iffothek". 
 
Die Leiterin der Iffothek, Kathrin Schäfer, hat den Jahresbericht 2025 vorgestellt und einen Ausblick auf die kommenden Monate gegeben. Dabei wurde deutlich, wie vielfältig und lebendig sich die Iffothek als Bildungs- und Begegnungsort in der Gemeinde präsentiert.
Im vergangenen Jahr konnten insbesondere für Kinder und Jugendliche zahlreiche Veranstaltungen angeboten werden. Formate wie die Lernnacht, Bücherwelten und die Kreativzeit für Kids erfreuten sich großer Beliebtheit. Auch der Makerspace bot jungen Tüftlerinnen und Tüftlern Raum zum Ausprobieren und Experimentieren. Rund um den Welttag des Buches wurde mit besonderen Aktionen die Freude am Lesen in den Mittelpunkt gestellt.
Mit Projekten wie Kinder lesen Kinder vor, der Forscherbande und den Gartendetektiven konnten Neugier und Entdeckergeist gefördert werden. Sprachliche Kompetenzen wurden in der Sprachwerkstatt gestärkt, während kreative Angebote wie Nadelgeflüster zum handwerklichen Arbeiten einluden. Der iffothek@club als Format der Kinder- und Jugendbeteiligung rundeten das breit gefächerte Programm ab.
Neben den Angeboten für die junge Generation gab Kathrin Schäfer auch einen Ausblick auf Veranstaltungen für Erwachsene. Geplant sind unter anderem eine Kreativzeit für Erwachsene mit wechselnden Themen wie Frühlingskranz, Aquarellmalerei, Kunstcollagen mit Holz und Acryl, Flowerhoop-Gestaltung sowie Advents- und Türkränze. Auch saisonale Angebote wie Weihnachtsdekoration aus Papier und Holz stehen auf dem Programm.
Darüber hinaus werden mit Lesen mit vier Pfoten, einem Quizabend sowie dem Digitalpunkt neue Impulse gesetzt. In der Computersprechstunde erhalten Bürgerinnen und Bürger Unterstützung bei digitalen Fragen und technischen Anliegen. Die Iffothek bietet unter anderem eine Babbelstunde für Erwachsene an, hier steht der Iffzer Dialekt im Mittelpunkt. Dabei geht es um die Pflege der Mundart sowie um Erinnerungen daran, wie der Alltag früher im Dorf gelebt und erlebt wurde. Der Austausch soll dazu beitragen, sprachliches Kulturgut zu bewahren und persönliche Geschichten weiterzugeben. Auch der Literaturtreff ist ein Angebot für Erwachsene. Hier stehen gemeinsame Gespräche über ausgewählte Bücher, Texte und Themen im Vordergrund, ebenso wie der literarische Gedankenaustausch in gemütlicher Runde.  Mit diesem vielseitigen Programm unterstreicht die Iffothek ihre Bedeutung als kultureller Treffpunkt, Lernort und Raum für Begegnung innerhalb der Gemeinde.

Beitritt der Gemeinde Iffezheim zum Bündnis "Starkes Bündnis gegen sexualisierte Gewalt"

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Bündnis "Starkes Bündnis gegen sexualisierte Gewalt" gemäß der Bündniserklärung beizutreten. Die Gemeinde erklärte damit ihre solidarische Unterstützung der Bündnisziele, die auf Prävention, Sensibilisierung, Vernetzung der Akteure und die Sichtbarkeit von Hilfs- und Beratungsangeboten für Betroffene gerichtet waren. Das Bündnis basierte auf den Ergebnissen eines landesgeförderten Modellprojekts, das verlässliche Kinderschutzstrukturen im Landkreis etabliert hatte. Der Beitritt war freiwillig, verpflichtete nicht zu finanziellen Beiträgen und die Gemeinde behielt die Entscheidungshoheit über Umfang und Intensität der Maßnahmen.

Haushaltsplan 2026 - Beschlussfassung

Beschlossen wurde einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026  sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung Iffezheim und Abwasserbeseitigung Iffezheim. 
Aufgrund der besonderen Umstände haben die Fraktionen in diesem Jahr auf ausführliche Haushaltsreden verzichtet und jeweils mit kurzen Stellungnahmen die entsprechende Zustimmung zum Haushalt gegeben.
 
Jahresabschlussarbeiten - aktueller Stand
Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen der Verwaltung zum aktuellen Stand der Aufarbeitung der ausstehenden Jahresabschlüsse zustimmend zur Kenntnis. Die Firma RÖDL erstellt und überarbeitet die Jahresabschlüsse der Gemeinde sowie der Eigenbetriebe für mehrere zurückliegende Jahre. 
Die Anlagenbuchhaltung der Gemeinde ist für die Jahre 2018 bis 2023 aktualisiert. Zudem berücksichtigte man Beanstandungen aus einem früheren Prüfbericht. Für den ehemaligen Eigenbetrieb Freilufthalle, Wasserversorgung und Parkplatz an der Schulsporthalle liegt der Jahresabschluss 2016 bereits vor; die weiteren Abschlüsse bis 2018 sowie der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde sollten in der Sitzung am 20. April 2026 vorgelegt werden.
Ziel ist es, zunächst einen einheitlichen Bearbeitungsstand zu erreichen, um darauf aufbauend die weiteren Jahresabschlüsse zügig fertigzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt sicherzustellen, dass künftig weitere Abschlüsse zeitnah vorgelegt werden.


Bestellung eines Mitglieds aus der Mitte des Gemeinderats für die Vereidigung bzw. Verpflichtung des neuen/wiedergewählten Bürgermeisters Christian Schmid

Gemäß § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates. Bisher war üblich, dass das an Lebensjahren älteste Mitglied des Gemeinderates diese Verpflichtung vornimmt. Der Gemeinderat wählte vor diesem Hintergrund einstimmig Herrn Bertold Leuchtner für die Vereidigung bzw. Verpflichtung des neuen/wiedergewählten Bürgermeisters.  Diese ist für Montag, 13. April 2026 geplant. 

Jonas Becker ist neuer Mitarbeiter der Finanzverwaltung (09. März 2026)

Mit dem Dienstantritt von Jonas Becker am 1. März 2026 ist die Finanzverwaltung nunmehr vollständig besetzt. Herr Becker bringt als frisch gebackener Bachelor of Arts (B.A.) im Public Management von der Hochschule Kehl fundierte Kenntnisse und moderne Ansätze des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes mit. Als Gemeindeoberinspektor wird er diese nun in der Praxis umsetzen können, um die Effizienz der Finanzverwaltung noch weiter zu steigern.
Bürgermeister Christian Schmid äußerte sich erfreut über die Besetzung dieser Stelle durch eine qualifizierte und kompetente Fachkraft und hieß ihn an seinem ersten Arbeitstag in Anwesenheit des Kämmerers Robin Schier und des Personalratsvorsitzenden Matthias Hammes im Team der Gemeinde recht herzlich willkommen. Für seine zukünftigen Aufgaben wünschte ihm das Ortsoberhaupt viel Erfolg.

Friedhof - Regelung zum Ablegen von Grabschmuck (02. März 2026)

Gemäß der Friedhofssatzung ist das Ablegen von Grabschmuck und sonstigen Gegenständen an den Urnengräbern unter Bäumen nicht gestattet. In den vergangenen Monaten mussten wir leider wieder vermehrt feststellen, dass Blumenschmuck, Kerzen u. Ä. an den Grabstellen abgelegt werden, auch lange Zeit nach der Beisetzung.

Hierzu gingen insbesondere immer wieder Beschwerden von anderen betroffenen Angehörigen bei der Gemeindeverwaltung ein.

Unsere Mitarbeiter des Bauhofs werden im Laufe der nächsten Woche die abgelegten Dinge deshalb abräumen und entsorgen, sofern diese nicht selbständig entfernt werden.

Wir bitten darum, zukünftig die Vorschriften einzuhalten, um das Grabfeld in einem ordentlichen optischen Zustand zu erhalten und damit auch die Mäh- und Pflegearbeiten zu ermöglichen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Aus dem Bauausschuss vom 23.02.2026 (02. März 2026)

Der Bauausschuss behandelte in seiner Sitzung vom 23.02.2026 folgende Tagesordnungspunkte:
Bauantrag für den Neubau Lagerhalle und 7 Stellplätze - Industriestr. 13a, Flst. Nr. 8146/17, Abstimmungsergebnis: Einvernehmen einstimmig erteilt
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen - Am Forlenspitzen 6, Flst. Nr. 8605, Abstimmungsergebnis: Einvernehmen einstimmig versagt
Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet planmäßig am 16.03.2026 statt.

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" (27. Februar 2026)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2025 den Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als selbstständige Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im Regelverfahren aufgestellt.   Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" ist der nachfolgende Abgrenzungsbereich in der Fassung vom 14.03.2025 maßgebend:   Der Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" mit der gemeinsamen Begründung treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und können beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Iffezheim, Zimmer DG 3, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim während der üblichen Dienstzeiten (Montag sowie Mittwoch bis Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann dabei Auskunft über ihre Inhalte verlangen. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar.   Hinweise - Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sind etwaige Entschädigungsansprüche schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.   - Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen etwaige Entschädigungsansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, schriftlich beantragt werden.   Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.   Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.   Iffezheim, 27.02.2026   gez. Christian Schmid Bürgermeister  
weiterlesen >

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Schwimmende PV-Anlage Kühlsee" (27. Februar 2026)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in öffentlicher Sitzung am 09.09.2024 den Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kühlsee" nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als selbstständige Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im Regelverfahren aufgestellt.   Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schwimmende PV-Anlage Kühlsee" ist der nachfolgende Abgrenzungsbereich in der Fassung vom 22.08.2024 maßgebend:   Der Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kühlsee" mit der gemeinsamen Begründung treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und können beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Iffezheim, Zimmer DG 3, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim während der üblichen Dienstzeiten (Montag sowie Mittwoch bis Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann dabei Auskunft über ihre Inhalte verlangen. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar.   Hinweise - Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sind etwaige Entschädigungsansprüche schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.   - Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen etwaige Entschädigungsansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, schriftlich beantragt werden.   Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.   Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.   Iffezheim, 27.02.2026   gez. Christian Schmid Bürgermeister
weiterlesen >

Reparaturarbeiten auf der Kläranlage (10. November 2025)

Bei der im Jahr 2016 erneuerten Belüfteranlage der Kläranlage Iffezheim kam es bereits nach kurzer Zeit zu Problemen mit einigen der neuen Belüfterplatten, die zu einem jahrelangen Rechtsstreit geführt haben. Die Belüftungsanlage ist für die Klärung des Schmutzwassers notwendig. Durch die Belüfterplatten wird Luft ins Belebungsbecken eingebracht die notwendig ist, um das Bakterienwachstum und die Klärung des Abwassers durch die Bakterien zu garantieren

Im darauffolgenden, bis 2024 andauerndem Rechtsstreit, wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass ein Systemmangel vorliegt und die Belüfteranlage nicht wie ausgeschrieben geliefert bzw. errichtet wurde.

Die Gemeinde bzw. die anwaltliche Vertretung konnte in dem Rechtsstreit einen Kostenvorschussanspruch nebst Zinsen erwirken können, welcher der Gemeinde zusichert, dass alle durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten durch die verursachende Firma zu tragen sind.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2025 wurde der Anlagebauer Stefan Fitzek mit den notwendigen Reparaturarbeiten beauftragt. Die Bauüberwachung übernimmt hierbei das Ingenieurbüro Wald und Corbe.

Die Arbeiten für den Rückbau der Bestandsanlage begannen Anfang der Woche. Im Anschluss daran werden kleinere Anpassungen am Becken selber getätigt, sodass letztlich die neue Belüfteranlage eingebaut und in Betrieb genommen werden kann. 

Die Arbeiten, sollten bei guten Bedingungen, in der KW 48 abgeschlossen sein. 




Top