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Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Schwimmende PV-Anlage Kühlsee" (27. Februar 2026)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in öffentlicher Sitzung am 09.09.2024 den Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kühlsee" nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als selbstständige Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im Regelverfahren aufgestellt.   Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schwimmende PV-Anlage Kühlsee" ist der nachfolgende Abgrenzungsbereich in der Fassung vom 22.08.2024 maßgebend:   Der Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kühlsee" mit der gemeinsamen Begründung treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und können beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Iffezheim, Zimmer DG 3, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim während der üblichen Dienstzeiten (Montag sowie Mittwoch bis Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann dabei Auskunft über ihre Inhalte verlangen. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar.   Hinweise - Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sind etwaige Entschädigungsansprüche schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.   - Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen etwaige Entschädigungsansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, schriftlich beantragt werden.   Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.   Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.   Iffezheim, 27.02.2026   gez. Christian Schmid Bürgermeister
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Öffentliche Gemeinderatssitzung (24. Februar 2026)

Am Montag, 02.03.2026 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen

Aus dem Gemeinderat vom 19.01.2026 (22. Januar 2026)

Am Montag, 19.01.2026 fand im Bürgersaal eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.  Der Gemeinderat/Die Öffentlichkeit nahm Kenntnis von der Bekanntgabe in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 15.12.2025 gefassten Beschlüsse:  - Neuabschluss eines Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück Flst.Nr. 8146/1 - Ablehnung Antrag auf Erlass von Abwassergebühren  - Zustimmung Antrag auf Stundung Gewerbesteuer - Rückzahlung Gewerbesteuer aufgrund Doppelveranlagung Gemeinderat, Ausscheiden und Nachrücken a) Ausscheiden und Verabschiedung von Herrn Daniel Haas aus dem Gemeinderat In der Gemeinderatssitzung wurde einstimmig beschlossen, dass Herr Daniel Haas aus wichtigem Grund aus dem Gemeinderat ausschied. Als Grund wurde insbesondere die veränderte berufliche Situation anerkannt.  Daniel Haas hatte im Dezember 2025 beantragt, sein Mandat aus beruflichen und familiären Gründen niederzulegen. Die veränderten beruflichen Anforderungen mit Terminen außerhalb der Regelarbeitszeit sowie Bereitschaftsdiensten machen es ihm zunehmend unmöglich, das Ehrenamt mit dem nötigen zeitlichen Engagement auszuüben. Der Gemeinderat respektierte diese Entscheidung.   Daniel Haas war seit November 2018 Mitglied des Iffezheimer Gemeinderates und wurde 2024 erneut wieder gewählt. Bürgermeister Schmid hob in seiner Laudatio hervor: "Daniel Haas wurde immer als gut vorbereitetes, präsentes und engagiertes Mitglied erlebt. Als Persönlichkeit, die sich in Sitzungen einbrachte und immer die Stimme zu den einzelnen Themen erhoben hatte und kaum eine Sitzung verpasste. Daniel Haas hatte sich durch seine langjährige Amtszeit und die gesammelten Erfahrungen für das Wohl und die Entwicklung unserer Gemeinde verdient gemacht. Während seiner Amtszeit wurden maßgebliche Beschlüsse gefasst, von denen auch noch unsere Nachfolgegenerationen profitieren werden."   Neben seiner Tätigkeit als Gemeinderat übernahm Daniel Haas weitere Verantwortung, unter anderem als Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion (seit 2023) sowie in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen. Sein kommunalpolitisches Handeln war stets am Wohl der Bürgerinnen und Bürger sowie am Gemeinwohl orientiert.   Bürgermeister Christian Schmid dankte Daniel Haas im Namen des gesamten Gemeinderates, der Verwaltung, der Bevölkerung aber auch persönlich ganz herzlich für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement, seinen Einsatz für die Gemeinde Iffezheim und die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank galt ausdrücklich auch seiner Familie, die dieses Engagement über viele Jahre hinweg mitgetragen hat.  
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Reparaturarbeiten auf der Kläranlage (10. November 2025)

Bei der im Jahr 2016 erneuerten Belüfteranlage der Kläranlage Iffezheim kam es bereits nach kurzer Zeit zu Problemen mit einigen der neuen Belüfterplatten, die zu einem jahrelangen Rechtsstreit geführt haben. Die Belüftungsanlage ist für die Klärung des Schmutzwassers notwendig. Durch die Belüfterplatten wird Luft ins Belebungsbecken eingebracht die notwendig ist, um das Bakterienwachstum und die Klärung des Abwassers durch die Bakterien zu garantieren

Im darauffolgenden, bis 2024 andauerndem Rechtsstreit, wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass ein Systemmangel vorliegt und die Belüfteranlage nicht wie ausgeschrieben geliefert bzw. errichtet wurde.

Die Gemeinde bzw. die anwaltliche Vertretung konnte in dem Rechtsstreit einen Kostenvorschussanspruch nebst Zinsen erwirken können, welcher der Gemeinde zusichert, dass alle durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten durch die verursachende Firma zu tragen sind.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2025 wurde der Anlagebauer Stefan Fitzek mit den notwendigen Reparaturarbeiten beauftragt. Die Bauüberwachung übernimmt hierbei das Ingenieurbüro Wald und Corbe.

Die Arbeiten für den Rückbau der Bestandsanlage begannen Anfang der Woche. Im Anschluss daran werden kleinere Anpassungen am Becken selber getätigt, sodass letztlich die neue Belüfteranlage eingebaut und in Betrieb genommen werden kann. 

Die Arbeiten, sollten bei guten Bedingungen, in der KW 48 abgeschlossen sein. 




Iffezheim ist "Gigabitkommune@BW" (13. Oktober 2025)

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, leistungsfähige Netze im ganzen Land zu etablieren. Mit dem Award „Gigabitkommune@BW“ macht Baden-Württemberg Erfolge von Telekommunikationsbranche und Kommunen sichtbar und unterstreicht den Stellenwert digitaler Infrastruktur im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Kontext soll die Auszeichnung den bewährten Grundsatz des Landes bekräftigen: Fortschritt gelingt dort am besten, wo vor Ort zusammengearbeitet und Verantwortung übernommen wird. Die Auswahl der ausgezeichneten Kommunen basiert auf den im Breitbandatlas des Bundes veröffentlichten Versorgungsdaten – aktuell mit Datenstand Dezember 2024. Für eine Auszeichnung ist eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent erforderlich (gemessen an Homes Passed, also an der Anzahl der Haushalte, die technisch mit mindestens 1.000 Mbit/s versorgt werden können). Wenn eine Kommune zum Stichtag laut Breitbandatlas eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent aufweist, qualifiziert sie sich für eine Auszeichnung mit dem digitalen Banner, welches vom Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk zur Verfügung gestellt wird. Ab 97,9 Prozent wird zusätzlich eine physische Auszeichnung vergeben.

Bürgermeister Christian Schmid freute sich über die Auszeichnung: "Die Gemeinde Iffezheim kann sich mit einer Gigabitverfügbarkeit von über 90 Prozent nun mit Stolz "Gigabitkommune@BW" nennen. Mit unserem flächendeckenden Breitbandausbau garantieren wir unserer gesamten Bevölkerung und den Gewerbetreibenden eine schnelle Internetversorgung."

Nähere Informationen erhalten Sie unter https://digital-laend.de/ 

Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXIII bei Rastatt (09. Oktober 2025)

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe plant die Ertüchtigung des über acht Kilometer langen Dammabschnitts von der Rheinbrücke bei Wintersdorf bis zur Murgmündung nördlich von Plittersdorf. In zwei Teilabschnitten nördlich und südlich von Plittersdorf ist eine Dammrückverlegung geplant. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich zu dem Projekt informieren und austauschen möchten, lädt das Regierungspräsidium Karlsruhe am 22. Oktober 2025 zu einem Info-Markt in die Altrheinhalle Plittersdorf ein. Beim Info-Markt werden Unterlagen zu den verschiedenen relevanten Themenbereichen des Projekts ausgehängt. Das Planungsteam steht für Gespräche bereit.   Hochwasserschutz: Hydraulik und Dammbau Durch die Dammrückverlegung erhält der Rhein mehr Platz, um sich bei Hochwasser auszubreiten. Dadurch sinken die Wasserspiegel, die am Damm bei seltenen Hochwasserereignissen anstehen, um mehrere Zentimeter ab. Der Hochwasserschutz wird sich im Projektbereich verbessern. Der Damm wird überwiegend als Erddamm erstellt, nur in beengten Bereichen kommen Sonderbauweisen zum Einsatz. Entlang des Dammes wird ein Dammverteidigungsweg gebaut, damit im Hochwasserfall jede Stelle des Dammes gut durch den Katastrophenschutz erreicht werden kann.   Grundwasser: Modellierung und Maßnahmen Bei Hochwasser im Rhein können die Grundwasserstände auch hinter dem Damm ansteigen. Damit sich diese Situation in den Ortslagen nicht zusätzlich durch die Dammrückverlegung verschlechtert, werden die Grundwasserabflüsse in einem aufwändigen Computermodell berechnet. Erforderliche Maßnahmen zur Grundwasserhaltung werden mitgeplant und mit dem Projekt umgesetzt.   Flächennutzung: Land- und Forstwirtschaft Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Dammrückverlegung können weiter extensiv bewirtschaftet werden. Ein Vorgehen dazu wird mit den Beteiligten aus der Landwirtschaft erarbeitet. Die Zuschnitte der vorhandenen Flurstücke sollen im Rahmen eines vorgesehenen Flurbereinigungsverfahrens optimiert werden und dabei nach Möglichkeit Flächentausche oder Zusammenlegungen von Flurstücken geschaffen werden. Waldbestände werden sich langfristig an das Überflutungsgeschehen anpassen, es entsteht Auwald. Die Jagd wird weiterhin möglich sein.   Natur: Lebensräume und Naherholung Der Dammrückverlegungsbereich bleibt ein attraktiver Erholungsraum, der naturschutzfachlich als Auelandschaft aufgewertet wird. Freizeitnutzungen wie Spazierengehen und Radfahren werden in hochwasserfreien Zeiten weiterhin möglich sein. Im Rückverlegungsbereich können sich Lebensräume für viele geschützte Arten entwickeln.   Projektüberblick: Planung, Genehmigung, Flurneuordnung Es handelt sich um ein lang angelegtes Projekt mit folgenden Verfahrensschritten: Erarbeitung Machbarkeitsstudie mit Beteiligten aus dem Raum Rastatt → Vorzugsvariante Dammrückverlegung (2022) Planungsphase (bis Ende 2026) Planfeststellungsverfahren (Zuständigkeit beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht) Flurbereinigungsverfahren (Zuständigkeit beim Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung)   Weitere Informationen zum Projekt Vielfältige Unterlagen zum Projekt finden sich auf der Projektseite im Internet, z.B. ein Film, Pressemitteilungen und die Unterlagen aus dem Projektbegleitkreis. Wer per E-Mail über Termine und Neuigkeiten zum Projekt informiert werden möchte, kann sich dort für den Newsletter eintragen lassen. Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger können außerdem an die E-Mail-Adresse RHWD-XXIII@rpk.bwl.de gerichtet werden.   Übersichtskarte (1,917 MB ) Bildrechte: Regierungspräsidium Karlsruhe
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