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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Iffezheim ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.iffezheim.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Seiteninhalte
Folgende aufgeführte Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Derzeit sind Bröschüren, Formulare sowie verlinkte PDF-Dateiennicht noch nicht barrierefrei. Die vollständige Barrierefreit ist in in Arbeit. Die Umsetzung erfolgt sukzessiv.
  Aufgrund des Umfangs wird dies noch einige Zeit dauern.
- Inhalte in leichter Sprache und in Form von Gebärdesprachenvideos werden derzeit ebenfalls erarbeitet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.06.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe:
- Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse gemeinde@iffezheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Iffezheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Iffezheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist wie folgt erreichbar:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon. +49 711 2793360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontakt bei der Gemeinde
Gemeinde Iffezheim
Hauptstraße 54
76473 Iffezheim
Telefon +49 7229 605-0
Telefax +49 7229 605-70
E-Mail: gemeinde@iffezheim.de


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