Bekanntgabe der in nicht-öffentlicher Sitzung am 20.06.2022 gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.06.2022 gefasste Zustimmung zu einer Vereinbarung zur Schlussrechnung Rathausumbau sowie -erweiterung.
Realisierung von zwei Kiesgrubenbiotopen auf den Grundstücken Flst. Nrn. 1469 und 1476/1
Nach verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit der Firma Sämann (Vorhabenträger), der Initiativgruppe Naturschutz Iffezheim e. V. (INI), dem Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz in Bühl (ILN) sowie den Landwirten, die die Flächen aktuell bewirtschaften und auch der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rastatt, konnten zwei Flächen als mögliche Standorte für die Errichtung eines Kiesgrubenbiotops festgelegt werden.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von Feuchtbiotopen, die als Lebensraum für u.a. Amphibien wie Kreuzkröte, Wechselkröte und Laubfrosch sowie für Wasservögel wie Flussregenpfeifer, Teichrohrsänger und Wasserralle dienen. Zwischen den Kiesgrubenbiotopen und den Ackerflächen sollen Feldhecken aus Dornengebüsch gepflanzt werden.
Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Planung zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen für die Realisierung der beiden Kiesgrubenbiotope umzusetzen. Hierzu gehört vor allem die Änderung der bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverträge sowie der Abschluss einer Vereinbarung mit der Firma Sämann.
Der Beschluss erging unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt hat, eine entsprechende finanzielle Entschädigung für die Nutzung der bereitgestellten Fläche auszuhandeln.
Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement mit dem Schwerpunkt klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung; Vorstellung des Konzeptes
Seit 2019 gehört die Gemeinde Iffezheim einer Kooperation mit zehn weiteren Kommunen und dem Landkreis Rastatt für das "Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement mit dem Schwerpunkt klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung im Landkreis Rastatt" an. Am 31.12.2021 wurde das entsprechende Klimaschutzkonzept, das die langfristige Entwicklungsperspektive für den Landkreis Rastatt und insbesondere für seine Kommunen im Bereich der klimafreundlichen Wärme- und Kältenutzung aufzeigt, fertiggestellt. Auf Grundlage der Bestandsanalyse, welche die kommunalen Gebäude sowie deren Energieverbräuche umfasst, wurden die Potenziale ermittelt.
Ein zentraler Baustein der kommunalen Wärmeplanung ist die Ausweisung von sogenannten Fokusgebieten. Sie stellen spezifische Ortsteile oder Quartiere innerhalb der Kommune dar, die insbesondere im Hinblick auf das Zwischenziel 2030 prioritär zu behandeln sind. Für die Gemeinde Iffezheim wurden zwei Fokusgebiete innerhalb des Ortsgebietes sowie das Gewerbegebiet "Erweiterung Industriegebiet" als drittes Fokusgebiet herausgearbeitet. Innerhalb dieser Gebiete können auf die Bedarfe angepasste Maßnahmen umgesetzt werden. Die Energieagentur Mittelbaden gGmbH beim Landratsamt Rastatt wird hierzu die Gemeinde und die Bürgerschaft entsprechend beraten und begleiten.
Der Gemeinderat nahm die Präsentation des Klimaschutzkonzepts einstimmig zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Abstimmung möglicher Maßnahmen mit der Energieagentur Mittelbaden gGmbH.
Grundsteuerreform - Vorstellung der durch den gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2022 ermittelten Bodenrichtwerte für Iffezheim
Für die reformierte Grundsteuer ab dem 01.01.2025 waren aktualisierte Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 gefordert, da u.a. auf deren Grundlage die neuen Grundsteuermessbescheide erlassen und damit die Grundsteuer festgesetzt wird.
Iffezheim hatte sich 2018 dem "Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt" (GGA) angeschlossen, der zum 1. April 2019 seine Arbeit aufgenommen hat.
Die neu festgesetzten Bodenrichtwerte liegen seit dem 24.05.2022 vor und wurden im Gemeindeanzeiger am 17.06.2022 veröffentlicht.
Eine Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte ist über folgende Plattformen möglich:
1.BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de
2.Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: www.rastatt.de
3.Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.
4.Homepage der Gemeinde Iffezheim
5.Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de (hier sind auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform enthalten).
Der Gemeinderat nahm die Vorstellung der Präsentation durch den vorsitzenden und Leiter der Geschäftsstelle des GGA, Ralf Buchholz, der zum Stichtag 01.01.2022 ermittelten Bodenrichtwerte für Iffezheim zur Kenntnis.
Neuer Vertragspartner für die Standorte der Mobilfunkantennenanlagen im Oberwald an der B 500 und bei der Staustufe
Bereits vor zwei Jahren hatte der Gemeinderat für die Standorte von Mobilfunkantennenanlagen im Oberwald an der B 500 und bei der Staustufe seine Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages mit der Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) gegeben. Zwischenzeitlich haben die Mobilfunknetzbetreiber eine Vereinbarung zur geographischen Aufteilung von Ausbaubereichen über das komplette Bundesgebiet abgeschlossen, um das Ziel der Erfüllung der Versorgungsverpflichtung zu erreichen. In diesem Zusammenhang wurden die beiden genannten Standorte der Vodafone GmbH zugeteilt.
Um den Ausbau der Standorte möglich machen zu können, war es erforderlich, über Anpassung des Vertragspartners (bislang: DFMG) zu beraten und beschließen. Die Standorte und Mietverträge werden in diesem Zusammenhang nicht verändert. Neuer Vertragspartner wird die Vantage Towers AG als Infrastrukturdienstleister der Vodafone GmbH sein.