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Veranstaltungsreihe „Winterzeit im Rheinpark – 1. Quartal 2023“ (20. Dezember 2022)

Die PAMINA-Rheinpark-Region, die sich über insgesamt 960 Quadratkilometer erstreckt, lädt zum achtzehnten Mal zu seiner Veranstaltungsreihe „Winterzeit im Rheinpark“ ein, ungeachtet der nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen. Bei 31 Veranstaltungen links und rechts des Rheins können die Besucher Anfang Januar bis Ende März 2023 die Einzigartigkeit dieses gemeinsamen deutsch-französischen Kulturerbes auf unterschiedliche Art entdecken und erleben. Das Spektrum reicht von musikalischen Darbietungen, Theateraufführungen, Vorträge, Seminare, Ausstellungen, bis hin zu spannenden Führungen und Exkursionen. „Mit diesen Veranstaltungen möchten wir auch die Rheinpark-Museen im Winter beleben und auf das besondere Kulturgut dieser grenzüberschreitende Raumschaft hinweisen“, so geschäftsführender Vorstand, Claus Haberecht.
Eine ausführliche Beschreibung des Veranstaltungsprogramms finden Sie in der zweisprachigen Broschüre, die kostenlos in allen Gemeindeverwaltungen, Tourismusbüros, Buchhandlungen und Museen des PAMINA-Rheinparks ausliegt. Der Programmflyer mit allen Veranstaltungen ist online abrufbar unter www.pamina-rheinpark.org und kann auch kostenlos als Printversion angefordert werden.
Kontakt:
PAMINA-Rheinpark/Parc Rhénan e.V.
Im Riedmuseum
Am Kirchplatz 6-8
76437 Rastatt-Ottersdorf
Tel. 07222 25509
E-Mail: info@pamina-rheinpark.org
Internet: www.pamina.rheinpark.org

Programm (2,523 MB)

Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) (01. Dezember 2022)

Aufgrund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.11.2022 folgende Satzung beschlossen:
 
Artikel I
§ 9 erhält folgende Fassung:
Gebührenhöhe

Die Einleitungsgebühr beträgt
bei Kleinkläranlagen: für jeden Kubikmeter Schlamm3,26 €
bei geschlossenen Gruben: für jeden Kubikmeter Abwasser3,26 €
 
Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
 
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
 
Iffezheim, 29.11.2022

gez.
Christian Schmid
Bürgermeister
 
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) (01. Dezember 2022)

Auf Grund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.11.2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I
§ 42 erhält folgende Fassung:
 Höhe der Abwassergebühren

(1)Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 3,26 €.
(2)Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,38 €.
(3)Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser
oder Wasser: 3,26 €.
(4)Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.

Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
 
Iffezheim, 29.11.2022
 
gez.
Christian Schmid
Bürgermeister
 
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Bekanntmachung - Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 17. Änderung (01. Dezember 2022)

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 17. Änderung ("Gewerbliche Baufläche an der B3 'Erweiterung Industriegebiet an der B 3'") auf Gemarkung Ötigheim -Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - -Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -   Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. November 2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt (FNP) ("Gewerbliche Baufläche an der B 3 'Erweiterung Industriegebiet an der B 3'") auf Gemarkung Ötigheim beschlossen sowie den FNP-Vorentwurf vom 10./14. Oktober 2022 gebilligt.   In der Gemeinde Ötigheim bestehen keine gewerblichen Reserven und Baulücken mehr. Ein geeignetes Erweiterungspotenzial sieht die Gemeinde im südwestlichen Anschluss an das bestehende Industriegebiet an der B 3.   Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Änderung des FNP sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat von Ötigheim beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans "Industriegebiet an der B 3, 4. BA" parallel zur FNP-Änderung durchzuführen.   Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4 ha und liegt im südlichen Gemarkungsgebiet der Gemeinde Ötigheim, im südwestlichen Anschluss an das bestehende Industriegebiet an der B 3, westlich der Kreisstraße K 3718.   Im rechtswirksamen FNP, 3. Änderung, ist das Planungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ziel der FNP-Änderung ist es, entsprechend den Planungen den Geltungsbereich der 17. Änderung zukünftig als gewerbliche Baufläche (ca. 4 ha) im FNP auszuweisen.
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Bekanntmachung Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 16. Änderung (01. Dezember 2022)

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 16. Änderung ("Kombibad Rastatt") auf Gemarkung Rastatt -Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - -Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -   Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. November 2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt (FNP) ("Kombibad Rastatt") auf Gemarkung Rastatt beschlossen sowie den FNP-Vorentwurf vom 25. Oktober 2022 gebilligt.   Am Standort "Schwalbenrain" (Freibad Natura) soll ein Kombibad realisiert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen am Standort müssen der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst eine Fläche von ca. 6,04 ha und liegt südöstlich der Innenstadt der Stadt Rastatt südlich der Murg im Gebiet "Schwalbenrain".   Im rechtswirksamen FNP, 3. Änderung, ist das Planungsgebiet als Grünfläche/Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Freibad / Badeplatz ausgewiesen. Aufgrund der Lage im Regionalen Grünzug ist es Ziel der FNP-Änderung, die Fläche von ca. 6,04 ha entsprechend der baulichen Nutzung teils als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Erholung/Freizeit und teils als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage auszuweisen.   Für das geplante Kombibad wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des FNP-Vorentwurfs hat der Gemeinderat noch nicht Beschluss gefasst bzgl. einer Beauftragung des vom Verhandlungsgremium vorgeschlagenen Architekturbüros. Daher enthält der FNP-Vorentwurf der 16. Änderung zwei Varianten mit jeweils detaillierter Abgrenzung der Sonderbaufläche (1. und 2. Preis).
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Bebauungsplan Erweiterung Industriegebiet (01. Dezember 2022)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in öffentlicher Sitzung am 28.11.2022 den Bebauungsplan "Erweiterung Industriegebiet" mit örtlichen Bauvorschriften - 1. Änderung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im Verfahren für Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Bebauungsplan Erweiterung Industriegebiet, 1. Änderung schriftlicher Teil (7,127 MB)
 
Räumlicher Geltungsbereich
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet" mit örtlichen Bauvorschriften - 1. Änderung ist der nachfolgende Abgrenzungsbereich in der Fassung vom 28.11.2022 maßgebend:

Bebauungsplan Erweiterung Industriegebiet, 1. Änderung zeichnerischer Teil (3,806 MB)

Der Bebauungsplan "Erweiterung Industriegebiet" mit örtlichen Bauvorschriften - 1. Änderung mit der gemeinsamen Begründung treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und können beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Iffezheim, Zimmer DG 3, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann dabei Auskunft über ihre Inhalte verlangen. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar.
 
Hinweise
- Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sind etwaige Entschädigungsansprüche schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
 
- Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen etwaige Entschädigungsansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, schriftlich beantragt werden.
 
Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.
 
Dies gilt nicht, wenn
1.die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Iffezheim, 02.12.2022
Christian Schmid
Bürgermeister

Öffentliche Bauausschusssitzung (17. November 2022)

Am Montag, 21.11.2022, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Bauausschusssitzung 
Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.

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