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Öffentliche Bauausschusssitzung (07. Mai 2025)

Am Montag, 12.05.2025 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Bauausschusssitzung statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.

Aus dem Gemeinderat vom 28.04.2025 (07. Mai 2025)

Der Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung am Montag, 28. April 2025, nachdem aus den Reihen der Zuhörer keine Wortmeldungen bzw. Fragen erfolgten, mit der Beratung folgender Themen:

Entwicklung des Abbaugebietes der Firma Sämann, Stein- und Kieswerk GmbH & Co. KG
Die Sämann Stein- und Kieswerk GmbH & Co. KG mit Sitz in Mühlacker betreibt auf der Gemarkung Rastatt-Wintersdorf einen Abbaustandort zur Kiesgewinnung im Nassabbau. Der aktuelle Kiesabbau erfolgt auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des Landratsamtes Rastatt vom 30.11.1998, mit dem eine Tiefenbaggerung bis auf 68 m ü. NN. genehmigt wurde, was einer Wassertiefe von ca. 44 m bei Mittelwasserstand entspricht. Die Genehmigung war bis zum 31.12.2019 befristet. Das aktuell genehmigte Konzessionsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 46 ha.
Mit Schreiben vom 28. Juni 2019 hatte die Fa. Sämann die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Fortführung der Kies- und Sandgewinnung am Abbaustandort Rastatt-Wintersdorf/Iffezheim beantragt und diese vom LRA Rastatt nach § 68 WHG am 03.03.2021 erhalten.
Die Fa. Sämann beabsichtigt seit jeher die Erweiterung des Baggersees auf Iffezheimer Gemarkung, zuletzt behandelt in den Sitzungen vom 04.07.2011 und 19.06.2017. Mit Beschluss vom 19.06.2017 wurde zuletzt vom Gemeinderat eine weitere Auskiesung der Fa. Sämann am gegenständlichen Standort abgelehnt. Infolge dessen wurde von der Fa. Sämann die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis innerhalb der bestehenden Konzessionsgrenze beantragt. Der Gemeinderat kam 2019 zu dem Entschluss, dass Belange der Gemeinde lffezheim durch das Vorhaben - Verlängerung des Auskiesungszeitraumes zur Restauskiesung - nicht direkt betroffen sind. Allerdings wurde eindringlich gefordert, dass die konzessionierte Fläche auf lffezheimer Gemarkung durch den Eigentümer und damit den Kieswerksbetreiber in der Art gesichert wird, dass der unberechtigte Zutritt Dritter umgehend verhindert wird (Einzäunung).

Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein zeichnet die Fläche Nordwestlich des Sees als Vorranggebiet für den Abbau der oberflächennahen Rohstoffe Kies und Sand, sowie die Fläche im Südwesten als Vorranggebiet zur Sicherung der Rohstoffe Kies und Sand aus. Gemäß Regionalverband sind die Weichen für den Kiesabbau insofern gestellt und diese Flächen grundsätzlich für den Kiesabbau vorgesehen. Damit eine Erweiterung des Baggersees auf Iffezheimer Gemarkung erfolgen kann, muss die Gemeinde Iffezheim dem Vorhaben zustimmen und als Eigentümerin der Flächen diese verpachten.

Herr Sämann persönlich, sowie Dr. Neugebauer als weiterer Vertreter der Fa. Sämann erläuterten hierzu dem Gremium die Geschichte seit Beginn der Kiesgewinnung im Jahr 1952 am Standort Wintersdorf sowie den aktuellen Sachstand und neueste Erkenntnisse und Entwicklungen. Hierbei ging Dr. Neugebauer insbesondere auf die Rekultivierungsmaßnahmen zur Herstellung von Flachwasserzonen am Westufer, Anlage von Kleingewässern im Uferbereich sowie die Ergänzung der dortigen Nussbaum-Reihen südlich des Baggersees ein und wies auf den besonderen ökologischen Stellenwert hin. Er erläuterte ferner die bestehende Planung der Rekultivierung des Betriebsgeländes, das planmäßig die letzte zur Auskiesung vorgesehene Fläche ist, bevor die Kies- und Sandgewinnung in voraussichtlich ca. 20 Jahren eingestellt wird. Die Firma Sämann rechnet in dieser Zeitspanne mit einer Gesamtauskiesungsmenge einschließlich dem enthaltenen Sand von insgesamt ca. 3,87 Mio. Tonnen. Der Kompensationsbedarf der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird mit -452.805 Ökopunkten beziffert, welche durch verschiedene Ausgleichsflächen zu erbringen ist.

Unter der Voraussetzung der in Aussicht gestellten Rahmenbedingungen des Regionalplanes mit den darin ausgewiesenen zwei Vorranggebieten im Nordwesten und Südwesten als Ausgleichsmaßnahmen fasste das Gremium den Grundsatzbeschluss, dem Abbau- bzw. Erweiterungsplänen grundsätzlich nach einer noch genaueren Ausgestaltung des Pachtvertrags etc. zuzustimmen. Das Gremium stellte hierbei die geänderten Entscheidungsgrundlagen zu der einstigen Ablehnung fest.

Im Ergebnis erfolgt dies zur Deckung des Rohstoffbedarfs der Gesellschaft und zur Vermeidung weiterer Flächenverluste. Die bereits im Jahr 2017 geforderten Alt-Rekultivierungsforderungen konnten nach Mitteilung der Fa. Sämann zwischenzeitlich umgesetzt werden.

Abschließend dankte Herr Sämann der Gemeinde und der beteiligten Initiativgruppe Naturschutz (INI) für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Jahresbericht des Integrationsmanagements/Flüchtlingssituation in Iffezheim
Der Integrationsmanager der Gemeinde Iffezheim, Herr Malik Al-Udat, unterrichtete im nachfolgenden Tagesordnungspunkt das Gremium über die Flüchtlings- und Obdachlosensituation in den Anschlussunterbringungen der Gemeinde und Privatunterkünften sowie die Projekte des Ehrenamtskreises im abgelaufenen Jahr 2024.
Hierbei erläuterte er die Beratungsleistungen der Integrationsstelle bei Verwaltungsprozessen (Aufklärung bei Einweisungen oder Umsetzung, Unterstützung beim Verstehen von Bescheiden und Verfügungen, Gebührenbescheid/Einweisungsverfügung, Müll, Ruhestörung, Hausordnung etc., Hilfestellungen bezüglich der Ausländerbehörde und Unterstützung bei Anträgen: Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen, Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld und    Steuererklärungen).
Im weiteren Aufgabenfeld unterrichtete er über die Sozialberatung (Unterstützung bei Schulden- und Finanzfragen, Beratung bei Wohnungssuche, Hilfe beim Einstieg ins Arbeitsleben, Beratung zu Gesundheitsthemen, Begleitung bei Digitalisierungsprozessen, Unterstützung bei Bildungswegen "Kindergarten, Schule, Universität", Vermittlung von Integrationsangeboten, Sprachkurse, Veranstaltungen 'Jobmesse' und Ehrenamtsprojekte).    
Das Coaching, als weitere Teilaufgabe der Integrationsarbeit beinhalte, so Al-Udat, die Erstellung individueller Integrationsziele anhand eines Integrationsplans, Kompetenztraining und die Stärkung persönlicher Fähigkeiten, Konfliktmanagement. Das erklärte Ziel sei bei alle dem die Erlangung der Selbständigkeit.

In Iffezheim sind, wie aus der Präsentation des Integrationsmanagers zu ersehen war, insgesamt 183 Flüchtlinge wie folgt untergebracht:
119 Bewohner (Flüchtlinge: 112; Obdachlose: 7) in den gemeindlichen Wohnungen (Neue Straße, Hügelsheimer Straße, Bachstraße und Rosenstraße) und
64 Personen (davon 42 Personen aus der Ukraine) in Privatunterkünften.

Als besondere Herausforderung und schwierig bezeichnete Malik Al-Udat die bestehenden Rechtsformen der einzelnen Flüchtlinge. Hierbei handelte es sich in 2024 um
62 geduldete Flüchtlinge mit negativem Asylbescheid, Wohnsitzauflage und teilweisem Arbeitsverbot und
114 anerkannte Flüchtlinge mit teilweise auch einer Wohnsitzauflage (3 Jahre).
Ukrainer dürfen hierbei innerhalb von Baden-Württemberg wohnen.

Die aktuelle Belegung der gemeindeeigenen Unterkünfte erfolgt durch 32 Syrer, 27 Ukrainer, 16 Türken, 7 Iraker, 6 Somalier, 6 Nigerianer, 5 Mazedonier, 5 Deutsche (Obdachlose), 5 Afghane, 4 Montenegroaner, 2 Dominikaner, 1 Gambianer, 1 Libanese, 1 Georgier und 1 Marokkaner.
 
Als besonders wichtig und hilfreich bezeichnete Al-Udat die einzelnen Projekte des Ehrenamtskreises wie z. B. die gemeinsame Aufräumaktionen in den Flüchtlingsunterkünften, der Adventscafé und weitere Unternehmungen wie Waldwanderung und den Ausflug in den Landauer Zoo.

Bürgermeister Christian Schmid dankte abschließend insbesondere auch allen Ehrenamtlichen sowie den beteiligten Vereine für ihre ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der geflüchteten Menschen.

Beschaffung Mobiliar Grundschule für die Grundschule
Im Juli 2024 wurde der Bedarf seitens der Grundschule gemeldet, dass im Wesentlichen für den Austausch des bestehenden und abgenutzten Mobiliars neue Tische und Stühle benötigt werden.
Eine Mittelanmeldung der Kosten erfolgte bereits im vergangenen Jahr und die Kosten zur Beschaffung des neuen Mobiliars sind damit im aktuellen Haushaltsplan berücksichtigt. Hierbei wurde bei der Haushaltsanmeldung ein Betrag von 35.000 Euro angegeben. Grundlage dafür war das damals vorliegende Angebot in Höhe von rund 32.000 Euro für 90 Tische und Stühle vom 28.06.2024. Wichtig hierbei war, dass bei den Tischen ein zusätzlicher zweiter Mappenhaken und eine Drahtkorbablage vorhanden sind.

Aufgrund der nun vorliegenden Angebote beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, das Angebot der Firma Sponeta GmbH zu einem Bruttopreis von 24.014,20 Euro anzunehmen. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, eine Reserve-Anzahl von Tischen und Stühlen (jeweils 15 Stück) bei der Firma Sponeta GmbH zu beschaffen und die betroffenen Klassen zu ermitteln.

Pimp up our Pausenhof - Pausenhof der Maria-Gress-Schule; Vorstellung Gesprächsergebnis: Kooperationsprojekt mit Astrid-Lindgren-Schule "Sport- und Begegnungsfläche" für beide Schulen
Bürgermeister Christian Schmid begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der Maria-Gress-Schule, Herrn Carsten Bangert, der das Gremium aus Sicht der Schule unterrichtete sowie den Vorsitzenden des Fördervereins der Maria-Gress-Schule Martin Graf, der die Arbeit des Vereins erläuterte.

Im Zuge des Projektes "Pimp up our Pausenhof" wurden in einer ersten Umsetzungsphase zwei neue Tischtennisplatten sowie Sitz- und Aufenthaltsgelegenheiten geschaffen. Insofern ist der grundsätzlichen Projektidee zur Neugestaltung des Pausenhofs bereits in großen Teilen Rechnung getragen. Gleichwohl war von Beginn an war vorgesehen, nach Fertigstellung weitere Spielmöglichkeiten umzusetzen.
In der Vergangenheit entwickelten in verschiedenen Gesprächsrunden und Bauausschusssitzungen (Arbeitskreis der Schule) die Schulgemeinschaft mit Unterstützung der Bildungspartner, des Fördervereins und der Gemeinde Iffezheim als Schulträger daher weitere Projektideen. Das letzte Gesprächsergebnis ergab, dass es in diesem Jahr um die Ausgestaltung der Begegnungsfläche zur Astrid-Lindgren-Schule (ALS) gehen soll. So ist geplant, im Jahr 2025 in diesem Bereich u.a. ein Fußballtennisfeld und eine Slackline zu errichten sowie im Jahr 2026 ein Beachvolleyballfeld.
Ebenfalls soll im Jahr 2025 ein gespendeter Baum gepflanzt werden.
Die Anschaffungskosten für das Material werden vom Förderverein getragen (Slackline incl. Pfosten und Unterkonstruktion, Boden für Fußballtennis (Gummiplatten), Pfosten und Netz) - Unterbau ggf. mit Unterstützung der Kooperationspartner der Schule. 

Geklärt werden müssen noch gewisse Sicherheitsfragen und Folgekosten. Es ist angedacht, die geplante Gesamt-Baumaßnahme bis zum Schulfest im Jahr 2026 fertigzustellen.

Der Gemeinderat nahm die weiteren Planungen und angedachten Maßnahmen zur Kenntnis und stimmte der Planung grundsätzlich zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme weiter zu begleiten und eine Klärung hinsichtlich der noch offenen Fragen und Folgekosten sowie eine geeignete Alternative zu dem geplanten Beachvolleyballfeld herbeizuführen.

Allgemeines Vorkaufsrecht für das Grundstück Flst.-Nr. 6536/3
Unter diesem Tagesordnungspunkt verzichtete der Gemeinderat auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde hinsichtlich des Grundstücks Flst.Nr. 6536/3 laut Kaufvertrag vom 06.03.2025.
 

Iffzer Dorfputz am 17.05.2025 (07. Mai 2025)

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Die Tigermückensaison beginnt! (16. April 2025)

Eigenverantwortliches Handeln der Bürger:innen erforderlich

Aktuelle Situation in Wiesbaden
In der Oberrheinebene hat sich die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) angesiedelt. Da diese sehr aggressiv ist, schnell zu einer Plage werden und ggf. auch Krankheiten übertragen kann, sollten rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, damit ihre Populationsdichte möglichst niedrig gehalten wird und es zu keiner Plage kommt.
Da sich die Asiatische Tigermücke vereinzelt bereits großflächiger ausgebreitet hat, sind regelmäßige Bekämpfungsmaßnahmen durch Anwohnende sinnvoll.

Handlungsempfehlungen für Bürger:innen
Die wirksamste Maßnahme zur Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke besteht in der Vermeidung bzw. Beseitigung von Brutmöglichkeiten. Tigermücken entwickeln sich innerhalb einer Woche in wassergefüllten Behältnissen, die sich in Gärten oder auf Balkonen befinden wie z. B. Regentonnen, Übertöpfe, Untersetzer, Gießkannen, Tiertränken, aber auch Hofgullys, verstopften bzw. durchhängenden Dachrinnen, hohlen Zaunpfählen etc. Da Tigermücken nur wenige hundert Meter weit fliegen, stammen die attackierenden Exemplare entweder vom eigenen Grundstück oder aus der Nachbarschaft.
Die nun beschriebenen Maßnahmen sollten in der Zeit von Anfang April bis Anfang Oktober konsequent umgesetzt werden. Außerhalb dieses Zeitraums findet keine Vermehrung der Tigermücken statt; ein Großteil der im Herbst abgelegten Eier übersteht jedoch unbeschadet den Winter.
Grundstücksbesitzer können sehr effektiv die Vermehrung von Tigermücken verhindern, indem Gefäße entweder so gelagert werden, dass sich kein Wasser darin ansammeln kann oder indem Behältnisse lückenlos abgedichtet werden (z. B. Regentonne mit einem engmaschigen Moskitonetz mit Gummizug). Auch das 1-mal-wöchentliche und vollständige Entleeren von wassergefüllten Behältnissen (z. B. Tiertränken) ist eine sinnvolle Maßnahme, um einer Vermehrung vorzubeugen. Falls diese Maßnahmen nicht für alle Brutstätten umsetzbar sind, können die verbliebenen Brutmöglichkeiten 14-täglich mit Bti-Tabletten behandelt werden. Diese Tabletten beinhalten einen Eiweißstoff, der nur für die Larven weniger Mückenarten tödlich ist. Für andere Tiere, wie z.B. Bienen, Hunde, Katzen, Igel, Vögel, Reptilien, Amphibien und natürlich auch für den Menschen ist der biologische Wirkstoff völlig unbedenklich. Bti-Tabletten können die Bürger:innen der KABS-Mitgliedsgemeinden kostenfrei im Rathaus, Bürgerbüro, Hauptstr. 54, erhalten.
 
Zusätzliche Tipps
Tigermückeneier können sicher beseitigt werden noch bevor die Larven schlüpfen! Die Weibchen kleben ihre Eier sehr fest an die Innenwand von wassergefüllten Gefäßen. Mit heißem Wasser (mindestens 60° C) können die Eier in den Behältnissen (Blumentöpfe, Untersetzer, Gießkannen, Gullys, Regenrinne, etc.) abgetötet werden. Alternativ können die Eier mit einer Bürste aus den Gefäßen entfernt werden. Den Innenrand kräftig abschrubben, Gefäß und Bürste anschließend mit sauberem Wasser aus- bzw. abspülen und das Wasser samt Eiern auf die Erde/Boden gießen.
 
Warum die Asiatische Tigermücke bekämpft werden sollte
Die ursprünglich aus Südostasien stammende Asiatische Tigermücke wird durch den globalen Reise- und Handelsverkehr bereits seit Jahrzehnten weltweit verbreitet und trifft mittlerweile auch in Deutschland durch mildere Temperaturen auf einen geeigneten Lebensraum.
Wird sie nicht bekämpft, kann sie sich in klimatisch begünstigten Regionen (wie der Oberrheinebene) in den Sommermonaten stark vermehren und zu einer regelrechten Plage werden. Darüber hinaus stellt sie ein Gesundheitsrisiko dar, denn sie ist in der Lage eine Vielzahl von Krankheitserregern wie z. B. das Dengue-, Zika-, Chikungunya- und das Westnil-Virus auf den Menschen zu übertragen. Dabei trägt die Tigermücke die Krankheitserreger nicht von Natur aus in sich, sondern muss zunächst einen infizierten Menschen stechen, bei dem die entsprechenden Viren im Blut vorhanden sind. Diese Viren sind in Süddeutschland zwar aktuell nicht verbreitet, werden aber regelmäßig durch Reiserückkehrende eingetragen. Dann besteht v. a. bei längeren Wärmeperioden die Gefahr einer Übertragung von einer infizierten Person über die Tigermücke auf eine weitere Person.
Aber nicht nur Menschen, sondern auch Hunde können in Mitleidenschaft gezogen werden. So kann die Asiatische Tigermücke auch Fadenwürmer übertragen, welche die Herzwurmerkrankung bei Hunden verursachen.

Umfangreiche Informationen zur Asiatischen Tigermücke gibt es auf der Website www.kabsev.de.
KABS e. V.
Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e. V.
Georg-Peter-Süß-Str. 3, 67346 Speyer, www.kabsev.de



Vorankündigung Partnerschaftsbesuch aus Hoppegarten im Jahr 2025 (27. März 2025)

Nachdem wir im vergangenen Jahr unsere Partnergemeinde in Hoppegarten besucht haben, steht in diesem Jahr der Partnerschaftsbesuch in Iffezheim bevor.
Dabei werden wir eine Delegation aus Hoppegarten zum traditionellen Partnerschaftsbesuch in Iffezheim willkommen heißen können.
Der mehrtägige Besuch findet in der Zeit von Donnerstag, 11.09.2025 bis Sonntag, 14.09.2025 statt.

Wir bitten alle Interessierten bereits heute um Vormerkung dieses Zeitraumes.
Weitere Informationen und nähere Details zu den entsprechenden Rahmenbedingungen folgen zu gegebener Zeit.

Im Übrigen bitten wir um Mitteilung, wer zur Aufnahme von Übernachtungsgästen aus Hoppegarten in dem genannten Zeitraum bereit wäre. Es liegen konkret Anfragen aus Hoppegarten vor, die eine private Unterbringung wünschen.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) (12. November 2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.11.2024 die Hebesatzsatzung der Gemeinde beschlossen, welche hiermit bekanntgemacht wird.   Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)     Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim am 04.11.2024 folgende Satzung beschlossen:   § 1 Steuererhebung   (1)Die Gemeinde Iffezheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.   (2)Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Iffezheim und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Iffezheim.    § 2 Steuerhebesätze   Die Hebesätze werden festgesetzt 1.für die Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 360 v. H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 250 v. H., 2.  für die Gewerbesteuer auf 370 v. H. der Steuermessbeträge.    § 3 Geltungsdauer   Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.    § 4 Grundsteuerkleinbeträge   Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig a)am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b)am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.    § 5 Inkrafttreten   Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.   Iffezheim, 04.11.2024   gez.   Christian Schmid Bürgermeister     Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.
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L 75: Ersatzneubau der Sandbachbrücke zwischen Hügelsheim und Iffezheim (28. Oktober 2024)

Das Regierungspräsidiums Karlsruhe plant den Abbruch und Ersatzneubau der Sandbachbrücke im Zuge der L 75 zwischen dem Kreisverkehrsplatz L75/Hauptstraße/Wagnerstraße/Am Hecklehamm in Hügelsheim und dem Knotenpunkt B 500/L 75 bei Iffezheim. Dafür muss die L 75 für sechs Monate ab dem Ortsausgang Hügelsheim bis zur Kreuzung mit der B 500 bei Iffezheim voll gesperrt werden. Hintergrund des Ersatzneubaus Die 1950 erbaute Brücke über den Sandbach an der L 75 ist in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Sanierung ist nicht mehr sinnvoll und wirtschaftlich. Aus diesem Grund ist ihr Abriss und ein vollständiger Neubau nötig. Positive Effekte Durch den Ersatzneubau wird gleichermaßen eine größere lichte Weite des Bauwerks realisiert, die die Anlage von künstlichen Uferstreifen, sogenannten Bermen, entlang des Sandbachs ermöglicht. Damit kann für Tiere eine sichere Unterquerung der L 75 geschaffen werden. Der bauzeitliche Eingriff in die Natur wird durch die Pflanzung mehrerer neuer Bäume ausgeglichen. Das Regierungspräsidium nutzt die Vollsperrung außerdem, um gleichzeitig die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Auf der L 75 wird dafür eine sichere Überquerungsmöglichkeit durch eine Mittelinsel geschaffen. Im Zuge des Brückenersatzneubaus wird darüber hinaus auf 1.700 Metern des gesperrten Abschnitts die Fahrbahndecke der L 75 erneuert. Umleitungsführung Die Pläne der Umleitungsstrecken werden derzeit abgestimmt und rechtzeitig vor Baubeginn bekanntgegeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird darüber in einer separaten Pressemitteilung informieren. Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref472/aktuelle-strassenbaumassnahmen/l75-sandbachbruecke/. Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App. Hinweis der Verwaltung: Im Zuge der Maßnahme wird eine Mittelinsel als Überquerungshilfe der L75  hergestellt. Damit wurde zumindest der seit jeher und im Zuge der jetzigen Maßnahme auch wiederholt vorgebrachten und bestehenden Forderung der Gemeinde stattgegeben, eine sichere Querung für Fußgänger und Fahrradfahrer in diesem Bereich umzusetzen. Insofern wird die verkehrliche Situation und die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer damit erheblich  verbessert und die Gefahrenlage deutlich entschärft. 
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