Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument jedoch bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Auch gestattet das Passgesetz bis zum 31. Dezember 2023, dass Kinderreisepässe neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. (Der Neuantrag kostet 13,00 €, die Verlängerung kostet 6,00 €)
Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie für Erwachsene. Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses sind die fehlenden Sicherheitsmerkmale und ein fehlender Chip. Dazu wird dieser nicht mehr von allen Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU als Ausweisdokument akzeptiert. Das bedeutet, dass Kinder ab dem 01.01.2024 einen normalen Reisepass oder auch Personalausweis beantragen müssen. Der Reisepass für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre gültig und kostet 37,50 €.
Der Reisepass für Personen über 24 Jahren ist zehn Jahre gültig und kostet 60,00 €. Dieser steigt ab dem 01.01.2024 auf 70,00 €. Die Bearbeitung beansprucht drei bis vier Wochen.
Sollten Sie während der bevorstehenden Weihnachtszeit in den Urlaub fliegen, beachten Sie bitte die Gültigkeit sowie rechtzeitige Beantragung Ihres Reisepasses. Je nach Reiseziel wird eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt.