Am Montag, 06.05.2024 fand im Bürgersaal des Rathauses die öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung am 15.04.2024 gefassten Beschlüsse
Zur Kenntnis genommen wurde die Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Ermächtigung des Gemeinderats gegenüber Herrn Bürgermeister Schmid, in der Gesellschafterversammlung dem im Entwurf der beigefügten Beschlussvorlage, dem Gesellschafterbeschluss zuzustimmen, die Ermächtigung des Gemeinderats gegenüber Herrn Bürgermeister Schmid, in den Gesellschafterversammlungen die vorliegenden Jahresabschlüsse 2023 der GPI Gewerbepark Iffezheim-Nordwest GmbH & Co. KG und der Gewerbepark Iffezheim-Nordwest GmbH Verwaltungsgesellschaft festzustellen, auf die Ausübung des Rückübertragungsanspruchs für das Grundstück Flst.-Nr. 8566, Max-Kruse-Straße 1, zu verzichten. Weiterhin erging die Zustimmung der Löschung der Rückauflassungsvormerkung.
Straßenbeleuchtung; Auftragsvergabe Beleuchtungskonzept
Beschlossen wurde einstimmig die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Konzepts für eine intelligente und vernetzte Nutzung der Straßenbeleuchtung an die endura kommunal GmbH aus Freiburg mit einer Gesamtsumme von 5.426,40 Euro (brutto).
Anpassung der Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr
Beschlossen wurde einstimmig die Zustimmung der Änderung hinsichtlich des Verweises auf die jeweils geltende Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr in der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) der Gemeinde Iffezheim. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kostenersätze für die Inanspruchnahme der Feuerwehr Iffezheim nach Ziffer 1 und Ziffer 2 b der Anlage neu zu kalkulieren.
Zuschussantrag des Kleinkaliber Schützenverein 1925 e. V. Iffezheim zur Beschaffung von Sportwaffen
Beschlossen wurde einstimmig, dem Kleinkaliber Schützenverein 1925 e. V. Iffezheim für die Beschaffung von Sportwaffen einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten abzüglich der Förderung durch den Badischen Sportbund bis zu einem Höchstzuschussbetrag von 1.800 € zu gewähren. Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.