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Iffezheimer News

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Öffentliche Bauausschusssitzung (17. November 2022)

Am Montag, 21.11.2022, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Bauausschusssitzung 
Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.

Fahrradklimatest - stimmen Sie für Iffezheim ab (10. November 2022)

Macht dir Radfahren im Ort Spaß? - unter diesem Motto möchte der ADFC für die Teilnahme am Fahrradklimatest begeistern.
In deren Pressemitteilung heißt es: "Bewerten Sie die Situation aus Sicht der Radfahrenden und geben Sie dem ADFC ein wichtiges Feedback. Seit September läuft die Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test unter www.fahrradklima-test.adfc.de.
Dabei bewerten hunderttausende Menschen aus ganz Deutschland, wie gut das Radfahren in ihren Orten funktioniert. Der Test braucht möglichst viele Stimmen, um repräsentativ und aussagekräftig zu sein. Deshalb ist der ADFC auf Ihre Hilfe angewiesen.
Eine Veröffentlichung im Frühjahr 2023 ist ab 50 Teilnehmenden auf derselben Homepage vorgesehen. Die große Online-Umfrage des ADFC wird vom Bundesverkehrsministerium unterstützt und läuft noch bis Ende November."

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie unseren Ort bewerten und den Test ausfüllen. 
Link zur Umfrage: https://isi.equip-surveys.com/94c1f35e02df90c89b2c928fe053effa/index.php

B 500: Fahrbahndeckenerneuerung Iffezheim – Sinzheim (03. November 2022)

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird seit dem 3. Oktober 2022 die Fahrbahndecke der B 500 zwischen Iffezheim und Sinzheim auf einer Länge von circa 2,9 Kilometern erneuert. Die Maßnahme wird in sechs Bauabschnitten ausgeführt. ( Pressemitteilung vom 30. September 2022 ).   Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und um weitere Unfälle zu vermeiden, wurden die Arbeiten in Bauphase zwei entlang der B 500, kurzfristig und anders als zunächst geplant, unter Vollsperrung durchgeführt ( Pressemitteilung 18. Oktober 2022 ). Nach ursprünglicher Planung sollte die Vollsperrung am kommenden Samstag, 5. November 2022, abgebaut und die Markierungsarbeiten sowie kleinere Restarbeiten am Knotenpunkt B 500 / L 75 unter halbseitiger Sperrung durchgeführt werden.   Es zeigte sich, dass durch die Vollsperrung die Verkehrsbelastung auf der B 500 selbst und insbesondere am Knotenpunkt deutlich abgenommen hat und damit die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmenden und für die auf der Baustelle Arbeitenden deutlich erhöht werden konnte. Um erneute Unfälle zu vermeiden, werden deshalb nun auch die Arbeiten am Knotenpunkt unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Vollsperrung verlängert sich dadurch bis Mittwoch, 9. November 2022. Im Anschluss beginnen die Arbeiten für Bauphase drei.   Bauphase drei Die Verkehrssicherung für Bauphase drei wird bereits in der Nacht von Dienstag, 8. November auf Mittwoch, 9. November 2022, umgebaut. Im dritten Bauabschnitt wird die südliche Fahrbahn der B 500 im Bereich der Autobahnanschlussstelle der Bundesautobahn (BAB) 5, Baden-Baden, inklusive der beiden südlichen Autobahnäste saniert. Die Arbeiten können voraussichtlich bis Freitag, 9. Dezember 2022, abgeschlossen werden. Im Nachgang folgen bis zum Jahreswechsel noch kleinere Restarbeiten, die mit kurzfristigen Eingriffen in den Straßenverkehr verbunden sein können.   Umleitung Bauphase drei: Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde vor Beginn der Maßnahme mit der Verkehrspolizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.   Am Knotenpunkt B 500 / L 75 bleibt die B 500 in Fahrtrichtung Baden-Baden weiter voll gesperrt. Die Umleitung in Richtung Baden-Baden, beziehungsweise zur BAB 5, erfolgt wie bisher über die L 75 auf die K 9613 und die B 3. Die Abfahrt von der BAB 5 aus Richtung Basel und aus Richtung Karlsruhe auf die B 500 in Richtung Baden-Baden ist nicht möglich. Die Umleitung aus Richtung Basel erfolgt für PKW über die Anschlussstelle Sandweier und die B 3 auf die B 500. Für LKW führt die Umleitung zunächst über die Autobahnanschlussstelle der BAB 5, Rastatt Süd und dann ebenfalls über die B 3 auf die B 500.Die Umleitung aus Richtung Karlsruhe erfolgt über die Autobahnanschlussstelle der BAB 5, Rastatt Süd und die B 3 auf die B 500.   Ausblick Bauphasen vier, fünf und sechs: Im vierten Bauabschnitt wird die nördliche Fahrbahn der B 500 im Bereich der Autobahnanschlussstelle BAB 5, Baden-Baden inklusive der beiden nördlichen Autobahnäste saniert. Im Zuge der Bauabschnitte fünf und sechs wird der Knotenpunkt B 500 / L 75 saniert. Die Bauabschnitte vier bis sechs werden ab dem Frühjahr 2023 umgesetzt. Der tatsächliche Baubeginn ist von der dann aktuellen Witterung abhängig.   Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird über Änderungen in der Verkehrsführung und Umleitungen jeweils vor Beginn eines neuen Bauabschnitts informieren.   Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.   Die Kosten belaufen sich auf rund 5,8 Millionen Euro und werden vom Bund in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro und von der Via Solutions Südwest GmbH & Co. KG in Höhe von rund 0,2 Millionen Euro getragen.   Die Erhaltungsmaßnahme wird mithilfe innovativer Verfahren realisiert, um einen ökonomisch und ökologisch optimierten Asphaltstraßenbau zu erzielen. Einsatz von autonomer Logistik, modernster Maschinensteuerung, einer Verknüpfung aller prozessrelevanten Daten in einer Cloud sowie einer Vernetzung aller Geräte und Prozessbeteiligten mit mobilen Geräten wird dieses Ziel erreicht. Die Verstetigung der einzelnen Prozesse und das Qualitätscontrolling prozessrelevanter Kenngrößen wie beispielsweise Asphalttemperatur, Einbauhöhe und Verdichtung ermöglichen eine Verbesserung der Einbauqualität, sodass eine Erhöhung der Lebensdauer der Asphaltschichten erreicht werden kann.   Weitere Informationen sowie Übersichts- und Umleitungspläne zum Projekt sind im Beteiligungsportal des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/ > Service > Beteiligungsportal > aktuel-le Straßenbaumaßnahmen > B 500, Fahrbahndeckenerneuerung Iffezheim - Sinzheim. Direkter Link: https://kurzelinks.de/owlj .   Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen in Baden-Württemberg sind unter VerkehrsInfo BW und in der VerkehrsInfo BW-App zu finden.
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B 500, Fahrbahndeckenerneuerung Iffezheim-Sinzheim - Baubeginn am 26.09.2022 (26. September 2022)

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe soll die Fahrbahndecke der B 500 zwischen Iffezheim und Sinzheim auf einer Länge von circa 2,9 Kilometern erneuert werden. Teil der Instandsetzungsmaßnahme sind auch Sanierungsarbeiten an der Fahrbahndecke der Autobahnanschlussstelle Baden-Baden im Zuge der Bundesautobahn 5. Das Baufeld der Maßnahme beginnt kurz vor der Autobahnanschlussstelle Baden-Baden und erstreckt sich bis zum Knotenpunkt der B 500 mit der L 75. Die Sanierung erfolgt inklusive dem Knotenpunkt B 500/L 75 und auf der nördlichen Richtungsfahrbahn inklusive der Fahrbahndecke der kurz vor der Autobahnanschlussstelle befindlichen Unterführung. Zur Minimierung der Verkehrsbeeinträchtigung erfolgt die Sanierung in insgesamt sieben Bauabschnitten. Zunächst erfolgt die Einrichtung der entsprechend benötigten Verkehrssicherung. Hierzu wird die Verkehrssicherungsfirma vom 26. - 28.09 sowohl im Bereich der Baumaßnahme, als auch auf den Umleitungsstrecken die notwendige Beschilderung errichten und aktivieren.  In den ersten Bauphasen 3 und 4 wird der Verkehr zunächst jeweils halbseitig, mit einer Restfahrbahnbreite von 2.75 m, an der Baustelle vorbeigeführt, entsprechende Schutzwände (transportable Schutzeinrichtungen) werden zwischen Baufeld und Fahrbahn gestellt.   Die Errichtung dieser Schutzeinrichtung ist aufgrund der Platzverhältnisse nur unter Vollsperrung der Strecke möglich. Dafür muss die B 500 zwischen dem Knotenpunkt B 500/L 75 und den Zufahrten zur BAB A 5, AS Baden-Baden, in der Nacht von 28. auf 29. September 2022 im Zeitraum von 20.00 bis 5.00 Uhr vollgesperrt werden.  
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Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans „Erweiterung Industriegebiet“ mit örtlichen Bauvorschriften (16. September 2022)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat am 12.09.2022 in öffentlicher Sitzung, nach erfolgter Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Industriegebiet“ mit örtlichen Bauvorschriften - 1. Änderung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. 
Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB liegen vor. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit §13a Abs. 2 Nr. 1 sowie § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Ferner hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.09.2022 beschlossen, dass in diesem Zusammenhang Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 
Nachstehend sind die wesentlichen Änderungen zusammengefasst dargestellt. Die weiteren Änderungen sind in den Unterlagen ersichtlich: 
Textteil Ziffer 1.2 von Teil B – Planungsrechtliche Festsetzungen
Einzelhandelsbetriebe bis 800 m2 Verkaufsfläche, die max. 10% zentrenrelevante Randsortimente gem. Sortimentsliste Teil F aufweisen.  Teil F - Sortimentsliste gem. Regionalplan Mittlerer Oberrhein
 Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGBDer Entwurf des Bebauungsplanes "Erweiterung Industriegebiet" mit geänderten örtlichen Bauvorschriften – 1. Änderung vom 25.08.2022 wird in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 26.10.2022 im Rathaus der Gemeinde Iffezheim, Bauamt, Zimmer DG 3, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind die Unterlagen in dieser Zeit auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar. Ferner werden entsprechend § 4 Abs. 3 BauGB die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Iffezheim abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von  Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.  Iffezheim, 16.09.2022 gezChristian SchmidBürgermeister

Ermittlung der eigenen CO2-Bilanz (15. Juli 2022)

Egal ob die Wahl des Mittagessens, große oder kleine Reisen, der Weg zur Arbeit, oder das alltägliche Leben in den eigenen vier Wänden: Alles was wir tun, beeinflusst unseren ganz persönlichen CO2-Ausstoß.
 
Der Ausstoß an CO2(-Äquivalenten) pro Person liegt in Deutschland derzeit bei durchschnittlich 11,2 Tonnen. Dem Umweltbundesamt zufolge, müsste jedoch jeder Mensch im Jahr unter einer Tonne CO2 ausstoßen um die Klimaziele der internationalen Staatengemeinschaft zu erreichen. Doch nur wer sich über die Auswirkungen der eigenen Handlungen bewusst ist, weiß an welchen Stellschrauben gedreht werden kann, um den eigenen CO2-Verbrauch zu senken.
 
Der CO2-Rechner des Klimafonds Mittelbaden bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit Ihren persönlichen CO2-Ausstoß, unter Betrachtung der Faktoren Wohnen, Strom, Mobilität, Ernährung und sonstiger Konsum, zu errechnen.
 
https://klimaschutz-mittelbaden.de/
 
Mit dem notwendigen Bewusstsein kann jeder seine persönliche Klimaschutzbilanz, oft ohne großen Aufwand, verbessern. Der CO2-Rechner des Klimafonds ermöglicht Ihnen deshalb mit der Darstellung Ihres individuellen CO2-Szenarios zusätzlich einen Blick in die Zukunft und beantwortet Ihre Fragen auf dem Weg zur CO2-Neutralität.
 
Neben der reinen Berechnung der CO2-Bilanz bietet der Klimafonds Mittelbaden Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Trägern die Möglichkeit, ihre nicht vermeidbaren CO2-Emissionen durch den Kauf von CO2-Zertifikaten auszugleichen. Auf diesem Weg können Sie für sich selbst, oder Ihr Unternehmen, eine CO2-Neutralität erreichen und gleichzeitig regionale Klimaprojekte unterstützen.

Erweiterung Grundschule (23. Juni 2022)

Die vergangenen Pfingstferien konnten genutzt werden, um in den "alten Klassenräumen" und dem Raum der Kernzeitbetreuung die Fußböden zu überarbeiten. Nach ca. 20 Jahren Schulbetrieb und der zusätzlichen Belastung durch die durchgeführten Baumaßnahmen zeigten sich am Parkett deutliche Gebrauchsspuren. Die Fußböden in den Klassenräumen und den Fluren wurden abgeschliffen und neu versiegelt. Das beigefügte Bild zeigt den überarbeiteten Flurbereich. Ebenso wurden die Ferien genutzt, um die noch ausstehenden Malerarbeiten zu erledigen. So wurden das Treppenhaus und die Flure im Kellergeschoss gestrichen. Der Raum der Kernzeitbetreuung erhielt ebenfalls einen neuen Anstrich.

Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Rastatt (23. Juni 2022)

Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für Iffezheim zum Stichtag 1. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.
 
Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte bestehen:
1.BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de
2.Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: www.rastatt.de
3.Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.
4. https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Iffezheim

Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung
Vom Land Baden-Württemberg ist geplant, dass die für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
 
Gemeinsamer Gutachterausschuss Stadt Rastatt

Die neue Grundsteuer kommt (10. Juni 2022)

Die Finanzverwaltung hat zur Grundsteuerreform einen Flyer erstellt, der hier als PDF (391,2 KB) heruntergeladen werden kann.
Der barrierefreie Flyer ist auch auf der Internetseite des Finanzministeriums bzw. der Internetseite www.grundsteuer-bw.de eingestellt.

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