Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Wenn Sie als Firma oder Einzelunternehmer in einer Anlage oder Einrichtung arbeiten oder Personen beschäftigen, in denen die Exposition durch ionisierende Strahlung zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Die Personen gelten in diesem Fall als beruflich exponierte Personen.
Bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler können Sie zwischen dieser Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und einer Anzeige nach § 26 StrlSchG wählen.
Die Genehmigung gilt üblicherweise bundesweit.
Die Genehmigung betrifft Sie, wenn Sie ein Unternehmen haben, das beispielsweise in Kernkraftwerken Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durchführt oder ein Reinigungsunternehmen, welches in einer nuklearmedizinischen Einrichtung tätig ist.
Es dürfen erst Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen beschäftigt werden, wenn die Genehmigung hierfür erteilt wurde und in der Regel jede Person, die zum Einsatz kommen soll, im Besitz eines Strahlenpasses ist.
Die Genehmigung wird auf längstens fünf Jahre befristet.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Firma oder Ihr Unternehmen befindet.
Sie können den Antrag auf Genehmigung elektronisch oder schriftlich erledigen.
Vor der Aufnahme der Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
abhängig vom Einzelfall zwischen 450 EUR und 5.000 EUR
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für den schriftlichen Genehmigungsantrag.
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
04.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg