MENÜ

Steuerfälligkeit

Wir weisen darauf hin, dass zum Fälligkeitstermin
15.08.2026 folgende Abgaben zur Zahlung fällig werden:

Grundsteuer/Grundbesitzabgaben/Gewerbesteuer

Sofern Sie uns kein(e) SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, veranlassen Sie bitte zeitnah die Zahlung der vorgenannten Forderungen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wir erinnern daran, dass seitens der Gemeindeverwaltung keine Zahlungsaufforderungen zu den Fälligkeitsterminen verschickt werden.
Für das aktuelle Steuerjahr sind die Fälligkeitsbeträge maßgeblich, die in Ihrem zuletzt zugestellten Steuerbescheid festgesetzt wurden.

Ihr Steueramt

Top