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Friedhof - Regelung zum Ablegen von Grabschmuck

Gemäß der Friedhofssatzung ist das Ablegen von Grabschmuck und sonstigen Gegenständen an den Urnengräbern unter Bäumen nicht gestattet. In den vergangenen Monaten mussten wir leider wieder vermehrt feststellen, dass Blumenschmuck, Kerzen u. Ä. an den Grabstellen abgelegt werden, auch lange Zeit nach der Beisetzung.

Hierzu gingen insbesondere immer wieder Beschwerden von anderen betroffenen Angehörigen bei der Gemeindeverwaltung ein.

Unsere Mitarbeiter des Bauhofs werden im Laufe der nächsten Woche die abgelegten Dinge deshalb abräumen und entsorgen, sofern diese nicht selbständig entfernt werden.

Wir bitten darum, zukünftig die Vorschriften einzuhalten, um das Grabfeld in einem ordentlichen optischen Zustand zu erhalten und damit auch die Mäh- und Pflegearbeiten zu ermöglichen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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