Fälligkeit der Grundstückspacht am 11.11.2026
Am 11.11.2026 wird die Grundstückspacht zur Zahlung fällig.
Sofern Sie kein(e) SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, veranlassen Sie bitte zeitnah die Zahlung der vorgenannten Forderung, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Eine Zahlungsaufforderung zu diesem Fälligkeitstermin wird nicht verschickt.
Für das aktuelle Jahr ist der Fälligkeitsbetrag maßgeblich, der in Ihrem zuletzt zugestellten Pachtbescheid festgesetzt wurde.

