Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Wenn Sie eine technische Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse betreiben oder diese wesentlich ändern möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) befindet.
Sie können den Antrag auf Genehmigung elektronisch oder schriftlich erledigen
Vor der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung des Betriebs einer genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtung
abhängig vom Einzelfall zwischen 350 EUR und 5.000 EUR
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Leistung "Betrieb oder die wesentliche Änderung einer technischen Röntgeneinrichtung anzeigen".
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
04.06.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg