Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Sie sind Träger einer Berufsfachschule für Pflege in freier und öffentlicher Trägerschaft. Sofern Ihre Miet- und Investitionskosten nicht bereits auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) finanziert werden, können Sie hier einen auf Antrag auf Zuschüsse des Landes zum Ausgleich stellen.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich:
Zuständige Förderbehörde ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Sitz hat (Abteilungen 2).
Sie können das Antragsformular online über Service-BW oder schriftlich ausfüllen und es der Förderbehörde per E-Mail übermitteln:
keine
keine
keine
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
03.07.2025 Regierungspräsidium Freiburg