Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
keine
Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich
Der Landkreis Rastatt berechnet 150,00 € pro Ausweis. Im Ausweis können bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden. Der Ausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Im Ausweis können bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden. Der Originalparkausweis kann jeweils nur für ein Fahrzeug genutzt werden.
Bei Nutzung von mehreren Fahrzeugen gleichzeitig muss jeweils ein Parkausweis ausgestellt werden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
24.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Landratsamt Rastatt