Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen, wenn Sie:
Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt.
Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen, wie beispielsweise
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
Aus folgenden Gründen können Sie eine Genehmigung beantragen:
Sie können die Bewilligung für die Sonn- und Feitertagsarbeit schriftlich beantragen.
Vom Antragsteller soll vorher geprüft werden, ob die Beschäftigung nicht bereits von Gesetzes wegen antragsfrei auf Grund der Regelungen des § 10 Absatz 1 bis 4 ArbZG oder des § 14 ArbZG zugelassen ist. In diesen Fällen ist eine Bewilligung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt nicht notwendig.Bitte stellen Sie ausführlich die Gründe dar. Begründen Sie die Erforderlichkeit der Beschäftigung an Sonn- beziehungsweise Feiertagen, die besonderen Verhältnisse (worin liegen sie) und welcher unverhältnismäßigen Schaden (durch die Nichtbewilligung) entstünde. Es ist nicht nur die Art des Schadens darzustellen und der Höhe nach zu beziffern; der Schaden ist dann unverhätnismäßig, wenn er erheblich über den Verlust hinaus geht, der dem Betrieb durch nicht erfolgte Sonn- und Feiertagsarbeit entsteht (Vermögensschaden, entgangener Gewinn, Kundenverust und so weiter ; er ist vor allem im Verhältnis zu anderen Größen oder Kennzahlen darzustellen, um die behauptete "Unverhältnismäßigkeit" einschätzen zu können.
Bitte stellen Sie dar, worin die unzumutbare Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit besteht, wie die Konkurrenz im Ausland konkret arbeitet und wie Sie die Arbeitszeit ausgenutzt haben. Stellen Sie dar wie durch die Ausnahmegenehmigung die Beschäftigung gesichert werden kann (Prognosen zur Arbeitsplatzsicherung).
Zusätzlich bei einem Feststellungsbescheid nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 ArbZG
Bitte geben Sie an, auf welche Ausnahme nach § 10 ArbZG Sie sich beziehen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Keine
28.05.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg