Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten für Ihre Beschäftigten beantragen.
Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:
Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen.
Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin statt.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.
04.06.2025 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg