Verfahrensbeschreibung
Verzeichnis Service-BW
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Datenbanksammlung von Service-BW aller möglichen Verfahren.
Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.
Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.
Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie zum Beispiel Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Hier finden Sie den Abfallkalender für den Landkreis Rastatt.
Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallwirtschaftssatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (zum Beispiel Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist die Mindestanzahl an Müllbehältern pro Haushalt vorgeschrieben. In Abhängigkeit von den in der Abfallwirtschaftssatzung enthaltenen Regelungen können Sie gegebenenfalls mit anderen Bewohnern oder Nachbarn eine sogenannte Behältergemeinschaft bilden.
keine
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
Die Abfallentsorgungsgebühren sowie alle wichtigen Regelungen zur Erfassung, Verwertung und Entsorgung sind in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rastatt verbindlich festgelegt. Diese finden Sie unter folgendem Link: Abfallwirtschaftssatzung des AWB Rastatt
keine
örtliche Abfallgebührensatzung
örtliche Abfallwirtschaftssatzung
07.05.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Landratsamt Rastatt