Lebenslagen
Angelegenheiten des täglichen Lebens
Was kann ich wie erledigen? Hier finden Sie umfangreiche Hilfestellung zu den alltäglichen Lebenslagen.
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Die Pflegekasse beteiligt sich an den stationären Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch
Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten, je nach Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen, einen Leistungszuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen.
Diese Zuschläge sind abhängig von der Dauer der Leistungsinanspruchnahme:
keine
24.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg