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Lebenslagen

Angelegenheiten des täglichen Lebens

Was kann ich wie erledigen? Hier finden Sie umfangreiche Hilfestellung zu den alltäglichen Lebenslagen.

Beigeordnete und Stellvertretung

Rechtsgrundlage

Gemeindeordnung (GemO):

  • § 48 Stellvertreter des Bürgermeisters
  • § 49 Beigeordnete
  • § 50 Rechtsstellung und Bestellung der Beigeordneten

Freigabevermerk

19.09.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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