Verlängerung der Quarantänezeit
Verlängerung der Quarantänezeit für Kontaktpersonen von Infizierten der Virusvariante
Zur Begrenzung einer weiteren Verbreitung der Virusvarianten hat das Ministerium für Soziales und Integration mit Schreiben vom 27.01.2021 angewiesen, dass ab sofort bei Auftreten einer Virusvariante der Absonderungszeitraum bei Kontaktpersonen der Kategorie I, Kontaktpersonen der Kategorie Cluster-Schüler sowie haushaltsangehörige Personen von positiv getesteten Personen, bei denen eine Virusvariante nachgewiesen wurde, immer auf 14 Tage zu verlängern ist. Bei diesen Personen ist auf Grundlage von § 2 TestV grundsätzliche eine Testung auf das Corona-Virus durchzuführen. Mit ergänzendem Schreiben des Ministeriums vom 29.01.2021 wurde darüber hinaus angewiesen, dass auch die Haushaltsangehörigen der Kontaktpersonen einer 14-tägigen Absonderung unterliegen.