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Ehrenamtliche Schöffen gesucht!

Schöffen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe - kein einfaches Ehrenamt. Schöffen stehen Richtern zur Seite. Bei der Urteilsfindung sind sie hauptamtlichen Richtern gleichgestellt. Schöffen sollen - da sie keine Juristen sind - den "normalen" Menschenverstand in die Verhandlungen einbringen.
Nun läuft die Amtszeit der aktuellen Schöffen von den Strafkammern und der Schöffengerichte zum 31.12.2023 aus und es werden neue Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gesucht. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse werden für dieses Amt nicht vorausgesetzt. Wer für unseren Bereich Schöffe werden will, muss in Iffezheim wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 26 und 69 Jahre alt sein. Ebenfalls darf man nach §32 GVG nicht für die Schöffenwahl ausgeschlossen sein und muss die Voraussetzungen nach § 33 GVG mitbringen, wonach man aus gewissen Gründen nicht zum Schöffen berufen werden kann.
 
Sie haben Interesse bekommen und würden das Amt des Schöffe gerne ausführen?
Dann bewerben Sie sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
oder für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 15. April 2023 bei der Gemeinde Iffezheim,
Ramona Schuh, Tel. 07229/605-21, Email: ramona.schuh@iffezheim. de
oder  gemeinde@iffezheim.de.

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier
· Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Jugendschöffen) (122,9 KB)
· Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) (132,8 KB)
· Voraussetzungen (237 KB)
· Erklärung Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028 (166,9 KB)
· Merkblatt (164,1 KB)
 
Wir freuen uns über zahlreich interessierte Personen.
Vielen Dank für Ihr Engagement.

(Erstellt am 16. Februar 2023)
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