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Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)

Auf Grund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.11.2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I
§ 42 erhält folgende Fassung:
 Höhe der Abwassergebühren

(1)Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 3,26 €.
(2)Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,38 €.
(3)Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser
oder Wasser: 3,26 €.
(4)Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.

Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
 
Iffezheim, 29.11.2022
 
gez.
Christian Schmid
Bürgermeister
 
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

(Erstellt am 01. Dezember 2022)
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