Öffentliche Bekanntmachung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Schwimmende Photovoltaik-anlage Kernsee an der Staustufe"
Öffentliche Bekanntmachung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Schwimmende Photovoltaikanlage Kernsee an der Staustufe" mit den örtlichen Bauvorschriften
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat am 23.01.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Schwimmende Photovoltaikanlage Kernsee an der Staustufe" mit den örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss sowie der Geltungsbereich werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt, entsprechend dem Abgrenzungsplan vom 09.01.2023 (siehe nachfolgende Abbildung). Der Geltungsbereich liegt südlich der Bundesstraße 500 sowie östlich der Staustufe bis zur Gemarkungsgrenze der Gemeinde Hügelsheim im Süden.

Ziel und Zweck der Planung
In seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von schwimmenden Photovoltaik-Anlagen auf den vier Iffezheimer Baggerseen auf der Gemarkung gefasst, mit dem Ziel, einen Beitrag zum beschleunigten Ausbau regenerativer Energien zu leisten. Die ausgekiesten Teile der Baggerseen ermöglichen schwimmende Photovoltaik-Anlagen bei gleichzeitiger Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Am 06.07.2022 fand daraufhin im Landratsamt Rastatt eine sogenannte Vorantragskonferenz zur Abstimmung des Verfahrens und Untersuchungsrahmens mit allen beteiligten Fachbehörden, den möglichen Vorhabenträgern sowie der Verwaltung statt. Da Photovoltaikanlagen im planungsrechtlichen Außenbereich grundsätzlich nicht als privilegierte bauliche Anlagen zulässig sind, soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplans Planungsrecht und Investitionssicherheit geschaffen werden.
Iffezheim, 27.01.2023
gez.
Christian Schmid
Bürgermeister