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Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans „Erweiterung Industriegebiet“ mit örtlichen Bauvorschriften - 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat am 12.09.2022 in öffentlicher Sitzung, nach erfolgter Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Industriegebiet“ mit örtlichen Bauvorschriften - 1. Änderung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. 
Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB liegen vor. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit §13a Abs. 2 Nr. 1 sowie § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Ferner hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.09.2022 beschlossen, dass in diesem Zusammenhang Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 
Nachstehend sind die wesentlichen Änderungen zusammengefasst dargestellt. Die weiteren Änderungen sind in den Unterlagen ersichtlich: 
Textteil Ziffer 1.2 von Teil B – Planungsrechtliche Festsetzungen
Einzelhandelsbetriebe bis 800 m2 Verkaufsfläche, die max. 10% zentrenrelevante Randsortimente gem. Sortimentsliste Teil F aufweisen.  Teil F - Sortimentsliste gem. Regionalplan Mittlerer Oberrhein
 Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGBDer Entwurf des Bebauungsplanes "Erweiterung Industriegebiet" mit geänderten örtlichen Bauvorschriften – 1. Änderung vom 25.08.2022 wird in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 26.10.2022 im Rathaus der Gemeinde Iffezheim, Bauamt, Zimmer DG 3, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind die Unterlagen in dieser Zeit auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar. Ferner werden entsprechend § 4 Abs. 3 BauGB die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Iffezheim abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von  Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.  Iffezheim, 16.09.2022 gezChristian SchmidBürgermeister

(Erstellt am 16. September 2022)
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