Bekanntmachung - Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 16. Änderung

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 16. Änderung ("Kombibad Rastatt") auf Gemarkung Rastatt
-Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -
-Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. November 2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt (FNP) ("Kombibad Rastatt") auf Gemarkung Rastatt beschlossen sowie den FNP-Vorentwurf vom 25. Oktober 2022 gebilligt.
Am Standort "Schwalbenrain" (Freibad Natura) soll ein Kombibad realisiert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen am Standort müssen der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst eine Fläche von ca. 6,04 ha und liegt südöstlich der Innenstadt der Stadt Rastatt südlich der Murg im Gebiet "Schwalbenrain".
Im rechtswirksamen FNP, 3. Änderung, ist das Planungsgebiet als Grünfläche/Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Freibad / Badeplatz ausgewiesen. Aufgrund der Lage im Regionalen Grünzug ist es Ziel der FNP-Änderung, die Fläche von ca. 6,04 ha entsprechend der baulichen Nutzung teils als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Erholung/Freizeit und teils als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage auszuweisen.
Für das geplante Kombibad wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des FNP-Vorentwurfs hat der Gemeinderat noch nicht Beschluss gefasst bzgl. einer Beauftragung des vom Verhandlungsgremium vorgeschlagenen Architekturbüros.
Daher enthält der FNP-Vorentwurf der 16. Änderung zwei Varianten mit jeweils detaillierter Abgrenzung der Sonderbaufläche (1. und 2. Preis).


Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung, Herrenstraße 15, 76437 Rastatt, 3. OG, Offenlageraum Nr. 3.24, während der Dienststunden (mit Ausnahme der Werktage vom 27. Dezember 2022 bis zum 30. Dezember 2022) in der Zeit
vom 12. Dezember 2022 bis einschließlich 20. Januar 2023.
Folgende Unterlagen werden ausgelegt:
Vorentwurf des FNP vom 25. Oktober 2022 (Plan, Begründung)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Flächennutzungsplanvorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung der Stadtverwaltung Rastatt abgegeben werden. Fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt in öffentlicher Sitzung behandelt.
Im weiteren Verfahren wird der Flächennutzungsplanentwurf nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Bei dieser Gelegenheit kann nochmals Stellung zur Planung genommen werden.
Rastatt, 1. Dezember 2022
Für die Verwaltungsgemeinschaft
der Oberbürgermeister
der Stadt Rastatt
Hans Jürgen Pütsch