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Bekanntmachung - Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 17. Änderung

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 17. Änderung ("Gewerbliche Baufläche an der B3 'Erweiterung Industriegebiet an der B 3'") auf Gemarkung Ötigheim
-Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -
-Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -
 
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. November 2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt (FNP) ("Gewerbliche Baufläche an der B 3 'Erweiterung Industriegebiet an der B 3'") auf Gemarkung Ötigheim beschlossen sowie den FNP-Vorentwurf vom 10./14. Oktober 2022 gebilligt.
 
In der Gemeinde Ötigheim bestehen keine gewerblichen Reserven und Baulücken mehr. Ein geeignetes Erweiterungspotenzial sieht die Gemeinde im südwestlichen Anschluss an das bestehende Industriegebiet an der B 3.
 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Änderung des FNP sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat von Ötigheim beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans "Industriegebiet an der B 3, 4. BA" parallel zur FNP-Änderung durchzuführen.
 
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4 ha und liegt im südlichen Gemarkungsgebiet der Gemeinde Ötigheim, im südwestlichen Anschluss an das bestehende Industriegebiet an der B 3, westlich der Kreisstraße K 3718.
 
Im rechtswirksamen FNP, 3. Änderung, ist das Planungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ziel der FNP-Änderung ist es, entsprechend den Planungen den Geltungsbereich der 17. Änderung zukünftig als gewerbliche Baufläche (ca. 4 ha) im FNP auszuweisen.



Auszug aus dem FNP-Vorentwurf, 17. Änderung; unmaßstäblich

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung. Der FNP-Vorentwurf vom 10./14. Oktober 2022 (Plan, Begründung mit artenschutzrechtlicher Ersteinschätzung vom April 2020) liegt während der Dienststunden (mit Ausnahme der Werktage vom 27. Dezember 2022 bis zum 30. Dezember 2022) in der Zeit vom 12. Dezember 2022 bis einschließlich 20. Januar 2023 an folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus:-Stadt Rastatt, Fachbereich Stadt- und Grünplanung, Herrenstraße 15, 3. OG, Zimmer 3.24,-Gemeinde Ötigheim, Rathaus, Schulstraße 3, Zimmer 13 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum FNP-Vorentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung der Stadtverwaltung Rastatt oder bei der Gemeinde Ötigheim abgegeben werden. Fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt in öffentlicher Sitzung behandelt. Im weiteren Verfahren wird der FNP-Entwurf nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Bei dieser Gelegenheit kann nochmals Stellung zur Planung genommen werden.  Rastatt, 1. Dezember 2022 Für die Verwaltungsgemeinschaftder Oberbürgermeisterder Stadt RastattHans Jürgen Pütsch

(Erstellt am 01. Dezember 2022)
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