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Aus dem Gemeinderat vom 04.11.2024

Am Montag, 04.11.2024, fand im Bürgersaal des Rathauses die öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung am 07.10.2024 gefassten Beschlüsse
Zur Kenntnis genommen wurden die in der nicht-öffentlichen Sitzung am 07.10.2024 gefassten Beschlüsse zum Erlass der Gewerbesteuer für eine kommunale Institution analog der Vereine, der Abschluss einer Überlassungsvereinbarung mit Haus- und Nutzungsordnung (Entwurf) für kommunale Gebäude und der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks.

Hydraulische Rohrnetzberechnung des Trinkwasserversorgungsnetzes; Vorstellung der Ergebnisse
Zur Kenntnis genommen wurden die Ergebnisse der hydraulischen Rohrnetzberechnung des Trinkwasserversorgungsnetzes der Gemeinde Iffezheim.
Dabei kann im Ergebnis gesagt werden, dass in der Gemeinde Iffezheim ein sehr leistungsfähiges Trinkwassernetz besteht, bei dem keine akuten Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Sanierungs- und Rehabilitierungsmaßnahmen bestehen zum Erhalt des Netzes auf Grund von Alterserscheinungen und Verschleiß. Eine Überwachung von Bereichen mit geringen Fließgeschwindigkeiten liegt vor. Durch die hydraulische Rohrnetzberechnung besitzt die Gemeinde Iffezheim ein Rechenmodell mit dem zukünftig alle Sanierungsmaßnahmen oder Netzerweiterungen im Zuge von Neubaugebieten oder Industriegebieten mit kleinstmöglichem Aufwand überprüft und die Leitungsdimension berechnet werden kann.

Kläranlage; Auftragsvergabe Prozessleitsystem
Beschlossen wurde einstimmig die Beauftragung für das Update des Prozessleitsystems an die Firma HST Systemtechnik GmbH & Co. KG aus Meschede mit einer Auftragssumme in Höhe von 31.089,82 Euro (brutto).

Straßenbeleuchtung; Vorstellung Beleuchtungskonzept
Zur Kenntnis genommen wurde das Konzept für eine intelligente und vernetzte Nutzung der Straßenbeleuchtung. Mehrheitlich beschlossen wurde die Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen (Module 1-6).
Bei dem Projektziel steht das Erreichen eines Mehrwerts für die Bürgerinnen und Bürger durch eine intelligente und vernetzte Straßenbeleuchtung im Vordergrund. Dabei soll eine bedarfsgerechte Beleuchtung bestehen, der Energieverbrauch soll weiter gesenkt werden, Lichtverschmutzungen sollen reduziert werden, das Klima und die Umwelt sollen geschützt werden und die Verkehrssicherheit soll erhöht werden.
Im ersten Schritt sollen in vereinzelten Bereichen die Straßenlampen mit Bewegungssensoren ausgestattet werden, sodass diese grundsätzlich gedimmt sind und nur beim tatsächlichen Bedarf (bei Bewegung) ihre Beleuchtungsstärke erhöhen.
In einem weiteren Schritt kann beispielsweise mit der vorhandenen Technik auch die Erfassung von Verkehrsbewegungen etc. aufgezeichnet werden.
Im Landkreis Rastatt ist die Gemeinde Iffezheim mit der Umsetzung des Konzepts ein Vorreiter hinsichtlich der Vernetzung und Steuerung der Straßenbeleuchtung.

Bericht über die Entwicklung der Schulsozialarbeit der Schuljahre 2022 - 2024
Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht der Schulsozialarbeiterin Frau Schlager über die Entwicklung der Schulsozialarbeit in den Schuljahren 2022 - 2024.
Dabei wurde ersichtlich, welche Projekte in den einzelnen Schuljahren begleitet wurden. Beispielsweise wurden im Schuljahr 2022/2023 Projekte wie die Giraffensprache in Klasse 1 (gewaltfreie Kommunikation), die Mediengewalt in Klasse 5 mit der Polizei oder die Aufklärung "Cybergrooming" im Rahmen des IT -Unterrichtes durchgeführt.
Im Schuljahr 2023/2024 wurden beispielsweise die Kompakttage "Gewaltprävention" in Klasse 6 mit der Polizei und den Lehrkräften, eine Suchtprävension mit der Klasse 8 oder auch ein "Knigge-Kurs" mit den 8. Klassen durchgeführt.
Allgemeine Beratungsthemen sind dabei auffälliges Sozialverhalten, Probleme im Umgang mit Konflikten innerhalb der Schule/Klassen/Gruppen/Kernzeit, gesunkene Lernmotivation, Leistungsrückstand, belastetes Arbeitsklima,  fehlende Sozialkontakte (klassische Hofpause) sowie die Zunahme bzw. Verstärkung psychischer Probleme.
Somit konnten im Schuljahr 2022/2023 an der Maria-Gress-Schule und an der Grundschule insgesamt 501 Gespräche mit Schülerinnen und Schülern geführt werden.
Im Schuljahr 2023/2024 lag die Zahl bereits bei insgesamt 996 Gesprächen.
Im direkten Entwicklungsvergleich wurde deutlich, dass besonders an der Maria-Gress-Schule die Beratungsgespräche in den letzten Jahren gestiegen sind.

Sanierung Gärtnerstraße und Hardstraße; Vergabe Beweissicherungsverfahren
Beschlossen wurde einstimmig die Beauftragung für das Beweissicherungsverfahren an Engbarth & Yilmaz Ingenieure aus Karlsruhe mit einer Auftragssumme in Höhe von 8.395,75 Euro (brutto) für die Gärtnerstraße sowie in Höhe von 10.739,75 Euro (brutto) für die Hardstraße.

Hebesatzsatzung der Gemeinde Iffezheim ab 01.01.2025
Beschlossen wurde einstimmig, dass der Hebesatz der Grundsteuer A ab dem 01.01.2025 auf 360 v. H. festgesetzt wird, der Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 auf 250 v. H. festgesetzt wird und der Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2025 auf 370 v. H. festgesetzt wird.
Zudem wurde der in diesem Zusammenhang vorgelegten Hebesatzsatzung zugestimmt.
Weitere Erläuterungen siehe hierzu separate Veröffentlichung in diesem GAZ.

Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2025
Zur Kenntnis genommen wurde die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Gemeinde Iffezheim sowie für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Iffezheim und den Eigenbetrieb Wasserversorgung Iffezheim ab dem 01.01.2025 in Höhe von 3,34 %.

Gesetzliches Vorkaufsrecht für das Grundstück FlSt.-Nr. 857
Beschlossen wurde einstimmig, das bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg für das Grundstück FlSt.-Nr. 857 nicht auszuüben.

Forsteinrichtung im Gemeindewald Iffezheim 2019 bis 2028 - Zwischenbericht 2024
Zur Kenntnis genommen wurde der Zwischenbericht zur Forsteinrichtung 2019 bis 2028 im Gemeindewald Iffezheim.
Alle 10 Jahre wird der Gemeindewald durch die Forsteinrichtung aufgenommen und geprüft. Die Ergebnisse werden im sogenannten Einrichtungswerk festgehalten.
Um die Zielerreichung des Forsteinrichtungswerks vor Ablauf der 10-jährigen Gültigkeitsdauer zu eruieren, findet zur Halbzeit eine Zwischenprüfung statt, welche in diesem Jahr am 30.07.2024 terminiert war.
 
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung können dabei wie folgt zusammengefasst werden:
-Die Auswirkungen des Klimawandels haben einen erheblichen Einfluss auf die Waldbewirtschaftung, insbesondere durch den hohen Anfall an Schadholz im Hardtwald, bei der Waldverjüngung durch Pflanzung oder Naturverjüngung und der Bestandespflege. Im Hardtwald können die 2019 festgelegten Ziele bei weitem nicht erreicht werden, so dass gravierende Plankorrekturen erforderlich sind.
-Beim Holzeinschlag wurden bereits gut 60 % der für den zehnjährigen Planungszeitraum vorgesehenen Menge vollzogen.
Der 10-Jahres-Hiebssatz soll nicht verändert werden.
 
- Die Bewirtschaftungsziele im Hardtwald werden deutlich modifiziert. Das Ziel, im Hardtwald möglichst viel, möglichst wertvolles Holz zu erzeugen, muss aufgegeben werden. Die Bewirtschaftungsintensität soll stark reduziert werden, Pflanzmaßnahmen beschränken sich auf Trupp-Pflanzungen entlang von Wegen, wodurch die Wiederbewaldung der Schadflächen zu erheblichen Anteilen durch Sukzession erfolgt, Jungbestandspflege- und Durchforstungsmaßnahmen finden im Hardtwald nur noch kleinflächig bzw. selektiv statt, im Hardtwald werden keine Wertästungen mehr vorgenommen und die Zurückdrängung der spätblühenden Traubenkirsche findet nur noch punktuell statt.
 
Als Fazit wird der Gemeinde bescheinigt, dass der Iffezheimer Wald bei den Verantwortlichen in guten Händen ist.

(Erstellt am 12. November 2024)
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