Die Gemeindekasse teilt mit:
Am 15.08.2023 wird die dritte Rate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig. Wir bitten Sie bei Ihrer Überweisung das Buchungszeichen anzugeben, da Einzahlungen ohne die Angaben die Bearbeitung verzögern und zu Fehlbuchungen führen können. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht mehr. Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, da die Gemeinde nach der Abgabenordnung gesetzlich verpflichtet ist, bei Überschreitung des Fälligkeitstermins Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.